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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 49

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 49 (sequence 51)
Language
German
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IRI
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das Original selbst, sondern ein von seinem Sohne Chajim Or Sarua besorgter Auszug, der sogenannte „Kizzur Or Sarua" oder „Or Sarua hakatan" (der verkürzte Or Sarua) vorgelegen zu haben.42 Das ursprüngliche Werk ist erst spät veröffentlicht worden, und zwar Teil I und Teil II in Zitomyr im Jahre 1862, in einem Foliobande von 232 und 184 Seiten, nach einer Pergamenthandschrift aus dem Besitze des Akiba Lehren in Amsterdam, deren Schicksale im Vorworte erzählt sind.43 Der III. und IV. Teil erschienen in Jerusalem, ersterer 1887 (336 Seiten), letzterer 1890 (79 Seiten), nach einer Handschrift im Britischen Museum. Diese Ausgabe besorgte Benjamin Posen; Hirschensohn verfaßte dazu erklärende Glossen. Im Jahre 1911 publizierte A. Freimann den Traktat Sebuoth (von den Eiden) in der Levy- Festschrift, Breslau. Außerdem gibt es noch eine Reihe unveröffentlichter, bzw. unbearbeiteter Handschriften, von denen besonders die Oxforder, die für unsere Schrift herangezogen wurde, und der oben erwähnte Auszug aus dem Or Sarua erwähnt seien. Dem I. Teile des Werkes gehen ein Inhaltsverzeichnis und eine Einleitung voraus, die fünfzig kurze, auf die Deutung der Buchstaben des hebräischen Alphabetes beruhende, meist in mystischem Sinne gehaltene Paragraphen enthält. Die beiden ersten Teile behandeln neben dem allgemeinen Ritual und dem für die Festtage besonders das Eherecht. Die Darstellung ist hier in einzelne, inhaltlich zusammenhängend Partien, die jeweils eine größere Anzahl von Kapiteln umfassen, geteilt. Am Ende des ersten Teiles befindet sich eine Reihe von Responsen, die zwischen dem Verfasser und anderen gelehrten Zeitgenossen gewechselt wurden. Im Texte finden sich hie und da auch exegetische und mystische Auslegungen von Bibelversen. Die anderen zwei Teile schließen sich in der Anordnung den betreffenden Talmudtraktaten der IV. Ordnung (Zivil- und Strafrecht) an. Isaak Or Sarua folgt in seinem Werke den französischen Lehrsystemen, dem des R. Schlomoh Jizchaki44 (R. S. J.) und dem der Tossafisten,45 welche er in Paris bei Jehuda Sir Leon kennen gelernt hatte und in die slawischen Länder verpflanzte. Doch geht er über die bloße Exegese hinaus und gibt auf Grund der Diskussion für die Praxis bindende Erklärungen. Von seinen Schülern sind nur Meir aus Rothenburg,46 der allerdings als Lehrer des Ascher ben Jechiel und Mordechai ben Hillel für die Kodifikation des für die aschkenasischen Juden geltenden Rechtes von unabsehbarem Einfluß wurde, und nach mancher Meinung auch Meir ben Todros ha-Levi Abulafia, ebenfalls eine sehr bedeutende Autorität, bekannt. 7 49

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