Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644309--3844-2648193- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
wird freilich die Verwahrung gegen einen solchen Verdacht immer etwas Ungewöhnliches bleiben. Sie reizt außerdem zu Vergleichen zwischen der Vorarbeit und ihrer geradlinigen Fortsetzung, von deren Ergebnissen ich hier zwei Proben vorlege. Ruths Äußerungen aus dem Jahre 1931 stelle ich seine entsprechenden Ausführungen aus dem Jahre 1937 gegenüber. Ihr Inhalt mag für sich selber sprechen. Ruth 1931, S. 330: „Ein gewerbsmäßiges Geldleihertum, das sich lediglich mit bankmäßigen Geschäften befaßte, bestand noch nicht. Erst im 14. Jahrhundert bauen die Juden und Kawerzen diesen Geschäftszweig in großzügiger Weise aus, als sie von dem Gebiet des Handels, mit dem sie sich bis dahin vorzugsweise befaßt hatten, abgedrängt wurden.44 Ruth 1937, S. 143: ,,Und die Juden waren in diesem Geschäft [dem gewerbsmäßigen Geldleihertum] schon seit Jahrhunderten erfahren und gewitzigt. Es ist nicht so, daß die Juden erst infolge ihrer Verdrängimg aus dem Gebiet des Warenhandels sich dem Geldleihgeschäft gewidmet hätten. Im Gegenteil, das Geldleihgeschäft war eine stete Begleiterscheinung ihres Warenhandels.44 Ruth 1931, S. 331 und Anm. 26: „Die Kirche kann sich ferner um ihrer moralischen Reputation und der Erhaltung ihres Kredits willen nicht der gleichen skrupellosen Mittel gegenüber ihren meist christlichen Gläubigern bedienen wie die Landesherren, die durch schlimmsten Machtmißbrauch häufig in sattsam bekannter Weise sich ihrer Schulden bei den Juden entledigten .26 26 Vgl. Süßmann, Die Judenschuldtilgungen unter König Wenzel, 1907 (Sehr. d. Ges. z. Förderung d. Judentums) mit zahlreichen Belegen auch für frühere Zeiten.44 Ruth 1937, S. 127 und Anm. 2: „Die weiteren Judenverfolgungen in späterer Zeit können wir übergehen. Sie bieten besonderes Interesse nur insofern, als regelmäßig mit ihnen allgemeine oder lokale Judenschuldentilgungen2 einhergehen, ein Beweis dafür,, daß die Frage des Judenwuchers immer wieder die treibende Ursache war und dringende Abhilfe erheischte.44 2 „Von jüdischen Schriftstellern (vgl. insbesondere Süßmann, Die Judenschuldentilgungen unter König Wenzel, Berlin 1907) wird dieser Vertrag meist als Kronbeispiel übelsten Schachers mit dem Schicksal der armen Juden bezeichnet. Auch der historisch so zuverlässige Stobbe ist von solcher Auffassung keineswegs frei44. „Ohne zwingende Veranlassung würden die Inhaber des Judenschutzes — jetzt vornehmlich die Landesherren, die mit größerer Sorgfalt, als sie der kaiserlichen Gewalt möglich war, die Verwaltung ihres Gebietes handhabten— sich nicht dazu bereit gefunden haben, die Steuerkraft der Juden, von der ihre Finanzen in erheblichem Umfang abhingen, in solchem Maß durch immer wiederkehrende Vermögenskonfiskationen zu mindern.44 S. 156: „.. .steigerte sich auch die Gegenwirkung in Gestalt von Verfolgungen und Vermögensreduktionen... 39 39