Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 29)
- Language
- German
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Wie sehr muß sich die Richtigkeit dieser Schlußfolgerung dann verstärken, wenn man von vornherein bewußt und planmäßig mit einer bestimmten Einstellung an die Quellen herantritt. Es soll nicht geleugnet werden, daß selbst eine solche Betrachtung bisweilen Teile der Wahrheit an den Tag bringen kann. Umso nachdrücklicher muß aber mit Schmoller als wissenschaftliches Ergebnis unterstrichen und festgehalten werden :81 „Nur in der Gesamtheit der Antworten der beteiligten Forscher werden wir die volle Wahrheit vermuten. Und wir werden an die Resultate der einzelnen den richtigsten Maßstab anlegen, wenn wir uns ein Bild von ihren individuellen Persönlichkeiten gemacht haben, wenn wir wissen: was waren ihre Ausgangspunkte, ihre Bildungs- und Charakterelemente." „Die historische Wissenschaft ist", wie einmal der geistvolle holländische Kulturhistoriker Johan Huizinga gesagt hat, „ein Kulturprozeß, eine Weltfunktion, ein Vaterhaus mit vielen Wohnungen."82 Wenn man mit solcher erkenntnistheoretischer Einstellung an Geschichtsprobleme herantritt, dann ergibt sich wohl mit Selbstverständlichkeit die Schlußfolgerung, zu der man gelangen muß: Trotz des verwandelten Geschichtsbildes dürfte eine Geschichtsbetrachtung, die sich von den Einflüssen des Zeitgeistes tunlichst loszulösen bemüht ist, zum mindesten nicht überflüssig sein. Freilich das Ideal wissenschaftlicher Objektivität ganz zu erreichen, wird natürlich einem schwachen menschlichen Streben niemals vollständig gelingen können. Aber: „Ist uns die volle Objektivität versagt, so soll der Wille zur Objektivität umso stärker, das Streben nach ihr umso unverdrossener sein." „Die wahre Historie fordert Ehrfurcht und Bescheidenheit und mehr als alles andere Ehrlichkeit und lautere Wahrheitsliebe."83 Während es sich hier letztlich um allgemeine geschichtsphilosophische Fragen handelt, sind die methodischen Erörterungen, auf die zum Schluß noch einzugehen ist, rein rechtsgeschichtlicher Art. Seitdem Karl Friedrich Eichhorn den Grundstein zur Wissenschaft von der Geschichte des deutschen Rechts gelegt hatte, sind in mehr als hundertjähriger Entwicklung die rechtshistorischen Arbeitsmethoden in Deutschland erfolgreich ausgebaut und gründlich verfeinert worden. Sie haben wissenschaftliche Leistungen hervorbringen geholfen, die im Inland und Ausland berechtigte Anerkennung, ja Bewunderung gefunden haben. Männer wie Heinrich Brunner und Otto von Gierke — um nur die beiden leuchtendsten Gestirne am rechtshistorischen Himmel mit Namen zu nennen — haben die deutsche rechtsgeschichtliche Wissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Gipfel des Erfolges und Ruhmes emporgeführt. Nicht gering auch waren Bedeutung und Einwirkung ihrer Forschungen für die Entwicklung der ausländischen rechtsgeschichtlichen Wissenschaft.84 Wie diese Männer ihre Aufgabe aufgefaßt haben, erhellt 26 26