Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 26)
- Language
- German
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Aus dieser letzten Problemstellung erhellt zugleicht mit Deutlichkeit, daß die differenzierende Bewertung der einzelnen Quellenkreise nicht zu einer Zerreißung der inneren historischen Zusammenhänge führen darf. Freilich methodisch dürfte es sich empfehlenswert erweisen, die einzelnen Quellenbereiche zunächst gesondert zu untersuchen, um zum Beispiel die geistige Haltung von Rechtslehre und Rechtssprechung gegenüber den Juden zu ergründen. Das letzte Ziel der rechtshistorischen Betrachtung wird es jedoch bleiben müssen, schließlich zu einer gedanklichen Synthese aller geistigen Kräfte vorzudringen, welche die Einstellung des mittelalterlichen Rechts gegenüber den Juden bestimmt und dadurch ihre rechtliche Lage gestaltet haben. Zu diesem Zwecke wird es sich weiter empfehlen, den Blick auch auf andere Gruppen der mittelalterlichen Bevölkerung zu lenken, deren rechtliche Lage mit der der Juden vergleichbar ist. Wenn man so die allgemeine Geschichte des Fremdenrechts heranzieht, dürfte man vielleicht für die historischen Grundlagen und die rechtliche Entwicklung, für Wesen und Richtung des mittelalterlichen Judenrechts wertvolle Vergleichungspunkte gewinnen. Diese können geradezu eine graduelle Bewertung der Rechtsstellung der Juden im Mittelalter ermöglichen. Man wird nicht nur sehen, wie sich ihre rechtliche Lage von der der Nichtjuden unterschied, sondern man wird auch feststellen können, ob die Juden unter Fremdenrecht standen, in welchen Beziehungen sie vielleicht günstiger oder etwa ungünstiger gestellt waren als die Fremden. So werden sich aus einer solchen vergleichenden Betrachtung rechtsgeschichtlich und soziologisch bedeutsame Ausblicke eröffnen. Das sind die Gesichtspunkte, von denen nach meinem Dafürhalten heute jede wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiete der mittelalterlichen Rechtsgeschichte der Juden geleitet sein muß, wenn anders sie modernen wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen will. Die Zugehörigkeit der Rechtsgeschichte der Juden zur deutschen Rechtsgeschichte einerseits, zur Geschichte der Juden andererseits macht es unvermeidlich, bei einer allgemeinen Betrachtung der Wege zur Erforschung des mittelalterlichen Judenrechts zu zwei methodischen Problemen Stellung zu nehmen: zur wissenschaftlichen Fragestellung und zu der Art der wissenschaftlichen Untersuchung. Beide sind untrennbar miteinander verbunden und fließen teilweise sogar ineinander. So verfänglich es sein mag, mit kurzen Worten seinen Standpunkt darzulegen, so scheint doch eine grundsätzliche Äußerung unerläßlich. Zwei Gründe sind es, die zu klarer Stellungnahme nötigen. Der eine liegt auf dem besonderen jüdisch-historischen, der andere auf allgemein rechtshistorischem Gebiete. Mittelalterliche Geschichte der Juden, bis vor kurzem eine Angelegen- 28 23