Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2644300-2644309--3825-2648174- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
wie Encyclopaedia Judaica und Germania Judaica? Man sieht, von einer „Überbetonung" der Rechtsgeschichte der Juden kann nicht die Rede sein. Natürlich kann es niemandem einfallen und ist es noch niemandem eingefallen, die Rechtsgeschichte zur zentralen Aufgabe des jüdischen Historikers machen zu wollen. Aber gerade für die Geschichte der Juden in der Diaspora kommt den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, unter den sich ihr Leben abzuspielen hatte, auf deren Gestaltung ihnen selbst kaum ein bestimmender Einfluß eingeräumt war, die Eigenschaft eines überragend wichtigen Faktors zu, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden darf. Deshalb hat seine wissenschaftliche Erforschung und Berücksichtigung bei der Gesamtbehandlung und Darstellung der jüdischen Geschichte weit mehr in den Vordergrund zu treten, als es bisher geschehen ist. Daß dies in voller Tragweite von den Judengegnern erkannt wird, bildet vielleicht die beste und überzeugendste, wenngleich traurigste Bestätigung für die hier vertretene Auffassung. III. DIE ERFORSCHUNG DER RECHTS GESCHICHTE DER JUDEN Wie bereits früher erwähnt wurde, bildet die Rechtsgeschichte der Juden in Deutschland zugleich einen Teil der deutschen Rechtsgeschichte und einen Ausschnitt aus der Geschichte der Juden in Deutschland. Unter Deutschland ist hier und im Folgenden der Kürze des Ausdruckes halber das gesamte mitteleuropäische Ländergebiet gemeint, das im Mittelalter zum Bestand des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation gehörte. Das Leben der Juden in Deutschland spielt sich auf dem Gebiete, im Staate und daher auch nach dem Rechte des deutschen Volkes ab. Daß die Beziehungen jenes jüdisch-historischen Forschungsgebietes zur deutschen Rechtsgeschichte hier an erster Stelle Erwähnung finden, hat also seinen besonderen Grund. Das Recht, unter dem sich im Mittelalter die Lebensverhältnisse der Juden in Deutschland ebenso wie in den anderen christlichen Ländern Europas zu gestalten hatten, das sogenannte Judenrecht, war ihnen von außen her, von den staatlichen Gewalten, denen sie unterworfen waren, auferlegt.71 Wenn für den inneren jüdischen Lebensbereich auch in weitem Ausmaß jüdisches Recht und autonome jüdische Satzungen in Betracht kommen, so sind doch Geltung und Anerkennung dieser Rechtssätze durch das Judenrecht nicht jüdischer Herkunft bedingt und begrenzt. Dieses ist somit der bestimmende Faktor für die rechtliche, wirtschaftliche und kulturelle Existenz der Juden im Mittelalter gewesen. 20 20