Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 15)
- Language
- German
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Ländern"32 ein ähnlich weites Ziel steckte wie Stobbe, über diesen sogar einen einleitenden Abschnitt „über die Prinzipien der Judengesetzgebung in Europa während des Mittelalters" noch hinausging, auf der anderen Seite aber die Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in seiner Darstellung etwas zurücktreten ließ.33 Leider ist das Werk unvollendet geblieben, der zweite Band, welcher den Rechtsverhältnissen der Juden in den historischen Ländern der böhmischen Krone gewidmet sein sollte, ist niemals erschienen. Freilich auch der wertvollen Förderung darf nicht vergessen werden, die einzelne Probleme aus der mittelalterlichen Rechtsgeschichte der Juden durch die Arbeiten von Herbert Meyer34, Eduard Eichmann35, Karl von Amira36 und Karl Gottfried Hugelmann37 erfahren haben.38 Im ganzen ist man aber, wie bereits erwähnt wurde, bis auf die Gegenwart über Stobbes Forschungsergebnisse kaum wesentlich hinausgekommen. Der Stillstand in der Erforschung der rechtsgeschichtlichen Probleme um die Juden ist umso weniger gerechtfertigt und verständlich, als sich die Quellenlage für die Beantwortung interessanter Fragen aus ihrer mittelalterlichen Verfassungs- und Rechtsgeschichte vielfach günstig darstellt. Ein gewaltiges Quellenmaterial, zum großen Teil in allgemeinen Urkundenbüchern veröffentlicht und durch ortsgeschichtliche Forschungen ergänzt, harrt der wissenschaftlichen Erschließung. Auch an großen Urkundenwerken fehlt es nicht, in denen ausschließlich den Juden gewidmete politische Dokumente und Rechtsurkunden gesammelt sind. Ich nenne nur die bedeutendsten Quelleneditionen solcher Art: den bisher zu drei Bänden gediehenen Codice diplomatico dei Giudei di Sicilia, von den beiden gelehrten geistlichen Brüdern Bartolomeo und Giuseppe Lagumina herausgegeben;39 das von dem Direktor des böhmischen Landesarchivs Franz Dworsky bearbeitete Quellen werk „Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620";40 die von dem Londoner Rechtsanwalt James Macmullen Rigg veröffentlichte Bandreihe „Plea Rolls of the Exchequer of the Jews",41 deren Fortsetzung erst vor kurzem aufgenommen wurde; schließlich die von den Wiener Archivaren Rudolf Geyer und Leopold Sailer edierten „Urkunden aus Wiener Grundbüchern zur Geschichte der Wiener Juden im Mittelalter".42 Dazu beginnt man, wenn auch nur sehr langsam und tastend, durch das Suchen nach einer geeigneten Methode noch gehemmt, die jüdischen Quellen, nämlich rabbinische Rechtssatzungen, Entscheidungen und Rechtsgutachten, der wissenschaftlichen Benutzung zu erschließen.43 Die Bedeutung aller dieser Quellen zur Judenrechtsgeschichte für die rechtsgeschichtliche Forschung im allgemeinen ragt weit über das Spezielle der nationalen Einzelprobleme hinaus. Denn es ist bekannt, daß die verschiedenen mittelalterlichen Judengesetz- 12 12