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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 9

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 9 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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da sie von einem Nichtjuden ausgeht und so den Beweis liefert, daß das Interesse an dem Judentum und seiner Geschichte, welches seit einiger Zeit innerhalb der christlichen wissenschaftlichen Kreise gänzlich erloschen schien, wieder erwacht ist." Philippson rühmt noch die „kritische Vorsicht und Sorgfalt" des Verfassers, der „manche Irrtümer, die sich in Graetz' umfangreichem Werke finden, korrigiert" habe. Sogar der jüdische Historiker Heinrich Graetz selbst24 fand für seine enthusiastische Begeisterung über das Buch Stobbes keinen anderen Ausdruck als eine bloße inhaltliche Wiedergabe mit ausgedehnten Zitaten. Wiederholt bemerkt er: „Man könnte das ganze Buch ausschreiben, so viel enthält es des Interessanten und Neuen." Diese Haltung ist aus der damaligen geistigen Lage der Wissenschaft des Judentums durchaus verständlich. Der Ton war auf Graetzens Auffassung der jüdischen Geschichte abgestimmt. Gesichtspunkte reiner Wissenschaftlichkeit von moderner Prägung standen nicht im Vordergrunde. Dazu war Graetzens eigene Geschichtsauffassung viel zu einseitig. Noch war eine höhere Warte nicht erklommen. Aber man wird die Freude auf jüdischer Seite durchaus verständlich finden müssen, daß auf eine Flut antisemitischer Geschichtswerke in der Vergangenheit nun eine gerechte Würdigung der rechtlichen Lage der Juden im Mittelalter seitens eines angesehenen nichtjüdischen Wissenschaftlers erfolgte ,25 Auf nichtjüdischer Seite bestand für das Problem des Stobbeschen Werkes nicht mehr als ein rein wissenschaftliches Interesse. Es kam hauptsächlich zum Ausdruck in einer ausführlichen Rezension des großen Erforschers der nordisch-germanischen Rechtsgeschichte Konrad Maurer, die wie zahlreiche ähnliche aus seiner Feder in der Form einer kritischen Besprechung beinahe eine selbständige Abhandlung bietet ,26 Sie scheint mir unter allen literarischen Würdigungen, die Stobbes Buch erfahren hat, die wissenschaftlich beachtenswerteste und rechtshistorisch jedenfalls die bedeutendste Leistung zu sein. Ihr Verfasser allein ist tief in den Stoff eingedrungen. Verschiedentlich setzt er Stobbes Auffassung in wesentlichen Punkten eine selbständige wissenschaftliche Anschauung entgegen. Es geschieht dies vor allem aus dem Gesichtspunkt starker Betonung der genossenschaftlichen Struktur des mittelalterlichen deutschen Staates und Rechtes, die Maurer bei Stobbe zu wenig berücksichtigt findet. Dabei ergeben sich interessante Perspektiven, um derentwillen allein diese vollkommen verschollene Besprechung aus ihrer Verborgenheit ans Tageslicht gezogen zu werden verdient. In Maurers Erörterungen findet zwar die moderne Rassenlehre selbstverständlich noch keinen Raum, seine Gedanken bewegen sich aber doch in einer Richtung, die mit jener neuzeitlichen Einstellung auf der gleichen Linie liegt. Trotzdem sind die Schlußfolgerungen völlig verschieden. Maurer mag selbst mit 9 9

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