Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 10)
- Language
- German
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„Grenzboten" 1859 veröffentlicht wurde. Aus ihm erwuchs aus jahrelang fortgesetzter Sammel- und Forschungsarbeit im Jahre 1866 Stobbes Buch „Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in politischer, sozialer und rechtlicher Beziehung". Stobbe leitete es mit folgenden Bemerkungen über die Auffassung seiner Aufgabe, den Weg zu ihrer Durchführung und das Ziel, das ihm vorschwebte, ein: „Der Rechtshistoriker kann über ein reicheres Material gebieten, als derjenige, welcher die Quellen nur speziell für die Judengeschichte durchforscht; an Orten, wo man keine Nachrichten vermutet, finden sich interessante Aufschlüsse, und das in allgemeinerer Tendenz unternommene Studium der Geschichts- und Rechtsquellen liefert auch für dieses Thema eine reiche Ausbeute. Gerade die Urkunden und Schöffensprüche sind die unzweideutigsten Quellen. Während bei den Mitteilungen der Chronisten die Parteistellung derselben leicht die Tradition in bedenklichem Grade färbt, und die Gesetze nicht immer ein sicheres Bild von den Zuständen liefern, da sie oft nur der Ausfluß einer augenblicklichen, günstigen oder ungünstigen Stimmung waren und überdies im Leben vielfach nicht beobachtet wurden, besitzen wir in den Urkunden die allerglaubwürdigsten Zeugnisse. Ferner erscheinen auch dem Rechtshistoriker manche Bestimmungen über die Juden in einem anderen Lichte und ist er im Stande, sie in einen lebendigen Zusammenhang mit dem übrigen Rechtsleben des deutschen Volks zu bringen. So darf ich einerseits hoffen, daß denen, welche sich besonders für die Geschichte der Juden interessieren, hier manches weniger Bekannte geboten wird, andererseits aber auch, daß der Rechtshistoriker sich nicht gleichgültig gegen meine Arbeit verhalten wird, da die Werke über die Rechtsgeschichte nur obenhin die Juden und ihr Recht zu berücksichtigen pflegen. Ich würde in sehr unvollkommener Weise meine Aufgabe lösen, wenn ich mich begnügte, die Stellung und die Verhältnisse der Juden nur im Allgemeinen zu schildern. So wie die Geschichte des deutschen Volks und des deutschen Rechts erst durch das Detail Leben gewinnt, wie nicht vom Süden dasselbe wie vom Norden, von den Städten, wie von dem platten Lande gilt, so haben auch die Juden an den verschiedenen Orten ein sehr verschiedenes Los gehabt. Überall galten sie als des Schutzes bedürftig, aber an dem einen Ort hat man ihnen den Schutz wirklich gewährt, an dem anderen sie der Willkür völlig preisgegeben. Es genügt also keine allgemeine Schilderung, auch nicht die Mitteilung der für sie erlassenen Gesetze und Privilegien, es ist vielmehr auch darzustellen, wie weit diese Rechtssätze im Leben verwirklicht wurden. Und dies hoffte ich am besten dadurch zu erreichen, daß ich so viel als möglich Einzelheiten über die Geschichte der besonders wichtigen Gemeinden zusammenstellte, selbst auf die Gefahr hin, mich hie und da wiederholen zu müssen." Ernst Landsberg, der Geschichtsschreiber der deutschen Rechtswissenschaft, hat Stobbes Charakterbild wie folgt umrissen:18 eiserner Fleiß, stete Beharrlichkeit, besonnene Klarheit, peinliche Gewissenhaftigkeit im Größten und im Kleinsten, Tiefe und Unparteilichkeit der wissenschaftlichen Auffassung. Diese Eigenschaften alle kommen in seiner Rechtsgeschichte der Juden zu ausgeglichenem Ausdruck. Sie läßt dazu „starkgemute Zuversicht, edles Wohlwollen und kernigen Humor" durchblicken. Das „bewundernswert reiche Material"19 mit der Anwendung der neuen rechtshistorischen Methode historisch und juri- 7 7