Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 9)
- Language
- German
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deutschen Rechtsquellen von der Zeit der Volksrechte bis auf die jüngste Territorialgesetzgebung sorgfältig gesichtet. Gewaltige Massen rechtsgeschichtlichen Quellenstoffes, Stadtrecht und Landrecht, Rechtsbücher und gerichtliche Entscheidungen aller Zeiten und Gebiete, hatte er tief eindringend durchforscht, dazu eine große Zahl allgemeiner historischer Urkundenwerke und Regestensammlungen auf ihren rechtsgeschichtlichen Gehalt geprüft. Diese überlegene Quellenbeherrschung, verbunden mit selbständiger Einzelforschung, welche die innerliche Geschichte des deutschen Rechtslebens, wie es sich in der Erzeugung von Rechtssatzungen äußert, mit historischer Treue und juristischem Scharfsinn erfaßt hatte, gab Stobbe Fähigkeit und Berufung, die erste Rechtsgeschichte der Juden für die Gebiete des ehemaligen römischen Reichs deutscher Nation, das heißt also Deutschlands mit Einschluß Alt-Österreichs und der Schweiz, zu schreiben. Und es ist zweifellos kein Zufall, daß gerade jene eindringliche Beschäftigung mit den mittelalterlichen Rechtsquellen und der Fülle ihrer Einzelbestimmungen dem privatrechtlich und sozialgeschichtlich interessierten Bearbeiter den Gedanken nahe brachte, besondere Aufmerksamkeit der politischen, sozialen und rechtlichen Stellung jener Menschengruppe zuzuwenden, die, obwohl geringfügig an Zahl, doch eine wichtige Rolle im mittelalterlichen Wirtschaftsleben zu spielen berufen war, die jedoch — vor allem wegen ihrer religiösen Eigenart — zu keiner würdigen Eingliederung in die christliche Gesellschaft gelangen konnte und deshalb ständig, ein Spielball unter den Völkern, Recht und Gewalt in aller Verschiedenheit ihrer Ausdrucksformen über sich ergehen lassen mußte. Es trifft nicht zu, was neuestens behauptet wurde, daß' Stobbe „in Anerkennung des jüdischen Geschichtswerkes von Heinrich Graetz dessen Lücken in politischer, sozialer und rechtlicher Beziehung für das deutsche Mittelalter zu ergänzen suchte".16 Vielmehr ist Stobbes Buch ursprünglich geplant und selbständig erwachsen. Der Verfasser selbst bezeugt auf der ersten Seite seiner Vorrede, daß die Rechtsverhältnisse der Juden in Deutschland ihn ,,schon seit seinen Studenten jähren in hohem Maße interessiert" hätten. Das Studium der Böhmerschen Regesten führte ihm die Fülle des unverarbeiteten urkundlichen Materials über den Gegenstand vor Augen. Daher sammelte er es systematisch bei seinen Forschungen in den deutschen Geschichts- und Rechtsquellen. Dabei erzielte er eine bis dahin ungeahnte Reichhaltigkeit und Vollständigkeit. Bescheiden bemerkt er:17 „Hier glaubte ich, die Quellen einigermaßen zu übersehen, hier hoffte ich, auf eigenen Füßen stehen zu können." Ein Hinweis seines Lehrers Johannes Merkel auf das Fehlen einer befriedigenden rechtshistorischen Darstellung des mittelalterlichen Judenrechts bestärkte Stobbes literarischen Plan. So entstand zunächst ein Vortrag in der Deutschen Gesellschaft zu Königsberg, der in den 6 6