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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 3

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 3 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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erschien, sollte die letzte bleiben. Es mußte anderen führenden Werken den Platz überlassen, nachdem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Wissenschaft der deutschen Rechtsgeschichte und des deutschen Privatrechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu glanzvoller Entfaltung gelangt war. Nicht so das Werk von Stobbe. Denn die Rechtsgeschichte der Juden hielt nicht gleichen Schritt mit dem Aufschwung ihrer Mutterwissenschaft. Der Grund dafür ist wohl in der günstigen Entwicklung zu suchen, welche politische Stellung und rechtliche Lage der Juden seit der zweiten Hälfte des 19. und während des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts genommen hatten. Den Problemen um ihre rechtliche und soziale Geschichte wurde weder in Deutschland noch im Auslande größere Aufmerksamkeit geschenkt oder intensivere wissenschaftliche Arbeit gewidmet. Die wenigen beachtenswerten Ausnahmen, die in der Literatur zu verzeichnen sind, vermochten die Stagnation der wissenschaftlichen Erforschung der Judenrechtsgeschichte nicht aufzuhalten. Dies gilt ganz besonders für die Zeit des Mittelalters. So hat Stobbes Werk, welches auf der Grundlage von Einzelforschungen schon einen zusammenfassenden Gesamtüberblick über die Entwicklung der rechtlichen und sozialen Lage der Juden in Deutschland gegeben hatte, bis auf den heutigen Tag seinen Platz in der rechtsgeschichtlichen Literatur behauptet. Vielleicht erscheint daher der gegenwärtige Zeitpunkt, in welchem modernes Judenschicksal auch Recht und Geschichte der Juden wie kaum je zuvor in den Brennpunkt aktuellen Tagesinteresses gerückt hat, nicht ungeeignet zu einer Betrachtung darüber, was Stobbes unvergängliche Leistung für die Rechtsgeschichte der Juden in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft wissenschaftlich bedeutet. Um das zu ermessen, muß man sich vor allem den Stand der jüdischhistorischen Forschung vor etwa achtzig Jahren vergegenwärtigen, als Stobbe in den Fünfziger jähren des vorigen Jahrhunderts mit der Sammlung der Quellen für seine umfassende monographische Darstellung der Judenrechtsgeschichte begann. Nur wenige Jahrzehnte vorher — ein Ausklang der ersten geistigen Auseinandersetzungen um die Frage der Judenemanzipation — war die neue „Wissenschaft des Judentums" begründet worden.5 „Die Juden müssen sich wiederum als rüstige Mitarbeiter an dem gemeinsamen Werke der Menschheit bewähren; sie müssen sich und ihr Prinzip auf den Standpunkt der Wissenschaft erheben, denn dies ist der Standpunkt des europäischen Lebens." So lautete die Forderung, die ihr Schöpfer, Leopold Zunz,6 an der Spitze seiner neuen „Zeitschrift für die Wissenschaft des Judentums" zur Veröffentlichung brachte. Seit etwa 1830 entfalteten jüdische Geschichtsforscher auf verschiedenen Gebieten eine regsame Tätigkeit und haben aus strenger historisch-philo- 3 3

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