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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 413

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 413)
Language
German
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IRI
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7 22.X. 1759. Leb Elias Jeitteles klagt den David Mayer Jeitteles wegen Ehrenbeleidigung . Als der Kläger dem Beklagten unauffällig ermahnte ihm seine Schuld zu bezahlen um eine Exekution überflüssig zu machen, schrie ihn der Beklagte an: Du Beitelschneider, du Dieb, du filu" Der Kläger ersucht das Gericht ihn vor solchen Beleidigungen zu schützen und den Beklagten entsprechend zu bestrafen. 8 Joachim Wolf Schulhof, Prager jüdischer Contribuent klagt gerichtlich in puncto injuriarum verbalium den Salomon Ratka, dermahlen Dienstjungen bei Abraham Weisseies und zwar aus folgenden Ursachen: Der Angeklagte hat vergangenen Sonntag, am 20. Jänner 1760 vormittags zwischen 9—10 Uhr auf der königl. neuen Stadt im blauen Stiessel auf dem freien Hof, im Beisein christlicher Leute, ohne Ursache folgende Beleidigungen gegen mich ausgesprochen. Du filu, du Dieb, du und dein Vater haben den Galgen schon längst verdient. Du und dein Vater haben nicht so viel Haare auf dem Kopf als ihr Christen und Juden betrogen habet. Es wird für Dich und Deinen Vater ein neuer Galgen errichtet, um Euch beide darauf zu hängen. Da sich derartige Beleidigungen eines hergelaufenen Burschen gegen einen Contribuenten nicht ziehmen, so wird eine 14tägige Arreststrafe so wie ein Schaden-Ersatz und Unkosten beantragt. 9 21./1.1760. Hersehl Winternitz, Prager jüdischer Gasseninspektor, klagt wegen Ehrenbeleidigung den Lippmann Mendl Karpeles. Am 15. December 1759 hat der Angeklagte in einem Gebetzimmer, das zur Klaussynagoge gehört, während der Thora-Vorlesung dem Abraham Beer Schefteles mit Faustschlägen mißhandelt. Der Kläger als beeideter Jnspektor versuchte Ruhe zu schaffen hierauf wurden ihm vom Beklagten folgende Schimpfworte zugerufen: „Du filu, du Spieler, du hast mir nicht zu befehlen, ich lache dich aus. Mache als Jnspektor was du kannst, ich schere mich nicht um dich." Ausser der üblichen Strafe, die für Beleidigungen verhängt wird, verlangt der Kläger noch eine besondere Strafe, weil die Beleidigung in der Synagoge, während des Gottesdienstes geschehen ist und eine körperliche Beschädigung erfolgte. 414 4

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