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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 414

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 414)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644311--3791-2648139
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10 Löbl Modi Doktor klagt den Michl Löbl jüdischen Fleischhacker, der ihn bei dem Schenker Zacharias ohne Grund und Ursache einen Dieb genannt habe und behauptet habe, er und seine Frau hätten ihn bestohlen. Da diese Beleidigungen schwere Folgen nach sich ziehen können, so verlangt der Kläger, dass der Angeklagte ihm Abbitte leiste, ferner dass er für den verursachten Schaden aufkomme und die Unkosten trage. 11 Rösel, die Frau des Josel Lieben, klagt die Frau des Löbl Modi Doktor. Am Dienstag, den 26. Juni des Jahres 1764 zwischen 10 und 11 Uhr vormittags sass die Klägerin bei ihrer Fleischkramstelle, da kam die Angeklagte und überhäufte die Klägerin ohne Grund und Ursache mit einer Fluth von Schimpf und Schmähworten. Die Klägerin bat sie, sie möge doch Ruhe geben, da sie sonst geklagt werden würde. Statt Ruhe zu geben nannte sie Löbl Modi Doktors Frau die grösste Furie. Diese Beleidigungen erfolgten in Gegenwart vieler Leute. Die Klägerin bittet nun den Juden Aeltesten sie vor solchen Beleidigungen zu schützen und die Geklagte entsprechend zu bestrafen. Als Zeugen werden angeführt: Benjamin Joseph Strakonitz und Simon Hersehl Brandeis. 12 Samson Thein klagt in punkto injuriarum verbalium den Samuel David Bischitz auch Marie genannt. Der Beklagte hatte am 12. August 1764 in Gegenwart der Juristen und anderer Leute den Kläger einen Filu und einen Taskaf genannt und ihm zugerufen: So ein Taskaf untersteht sich am Schabes einen Mantel zu tragen. Jch werde ihm denselben auf offener Strasse abreissen. Der Beklagte häufte noch viel Beleidigungen hiezu. Erst als die Juristen ihm mit Arrest drohten, hörte er mit seinen Schimpfereien auf. Der Kläger bittet ihn mit einer achttägigen Arreststrafe zu belegen und zum Ersatz der Unkosten zu verurteilen. 13 Jakob Osers klagt den Löbl Sochor Khue. Am 28. Januar 1764 zwischen 4 und 5 Uhr abends hat Löbl Sochor in Jsrach Kopel Frankes Zimmer dem Kläger zugerufen : „Du hast Wechsel gefälscht, dich hat man mit gebundenen Händen über die Gasse geführt." Da der Kläger eines guten Leumundes sich erfreut und derartige Redensarten ihn schwer schädigen, bittet er, dass der Angeklagte entsprechend bestraft werde. 5 415

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