Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 410)
- Language
- German
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Aus den Judizialakten des XVIIL Jahrhunderts BILDER AUS DEM TÄGLICHEN LEBEN DER JUDEN IN PRAG. Von Dr. Simon Adler. Die jüdischen Judizialakten, von denen schon einiges im Band III dieses Jahrbuches mitgeteilt worden ist, geben Aufschluß über das Leben der Juden im Ghetto. Es sollen hier einige Proben mitgeteilt werden, welche uns ein wahrheitsgetreues, wenn auch nicht immer schmeichelhaftes Bild geben. Das jüdische Gemeindearchiv in Prag besitzt 2504 fasz. Gerichtsakten von 1656 bis 1784. Außer diesem wohlgeordneten Aktenmaterial hat das Archiv noch 42 Bände Judizialprotokolle, 18 Bände Attestatenbücher und Testamentverzeichnisse aus den Jahren 1718 bis 1834. Aus diesem überaus reichhaltigen Materiale wurden einige Stücke ausgewählt, die Ehrenbeleidigungen zum Gegenstande haben und vor dem jüdischen Gerichte verhandelt wurden. Die Verurteilung erfolgte auf Grund von Artikel V der „neuen Landesordnung des Königreiches Böhmen". Dieser Artikel lautet: Von injurien, Ehrensachen und Schmähworten. V. I. So jemand den anderen wegen Jnjurien und Ehrensachen beschicken wollte, / so sol der Kläger oder Principal ausstrücklich und klar die Injurien, derentwegen er die Klage austeilet / und Beklagten citieren lässt in die Klage mit Nahmen setzen / damit derjenige so citiert sich / mit seiner Gegennotturfft gefast machen können. / und sollen zur Erkäntniss und Ausspruch der Sachen sie beyderseits Kläger und Beklagter Persönlich erscheinen. Wan aber einer oder der andere nicht erschine / so wird doch das Urteil ergehen / es auch sonst mit dem Erstandenen Recht / wie hieroben davon mit mehreren gemeldet gehalten werden. V. II. Es werden aber nachfolgende Sachen für Jnjurien und Ehrenhändel angezogen, nemblich / wan einer den anderen einen Verrätter hiess / oder ihm vorwürffe, dass er wieder seine Ehr gehandelt und etwas Schelm- und boshaftiger weise begangen hette / wie in gleichem auch / wan einer l 411