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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 400

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 400)
Language
German
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für diese Zeitbestimmung spricht auch die Orthographie. Das stumme „h" nach k, r, der Gebrauch von ,,t" statt „d", das Fehlen von „d" und „t" am Ende des Wortes, welches ja im Judendeutsch jener Zeit üblich war, ferner der Gebrauch von „z" statt „t" verweist auf das XVII. Jahrhundert. Der Verfasser verordnet bei verschiedenen Krankheitsfällen die Wundsalbe des Herrn Doktor Minderer, als wenn dieser zu jener Zeit noch gelebt hätte. Raymund Minderer, in Augsburg geboren und dort als Arzt 1621 gestorben, führte das Ammoniumacetat als Spiritus oder Liquor Mindereri in den Arzneischatz ein. Außerdem schrieb er noch ein Aleodarum naerocostinum (1616), ferner De Chalcanto 1617 und eine Medicinae militaris 1619 und 1621 (diese Mitteilung danke ich Herrn Univ.-Prof. Dr. E. Starkenstein in Prag). Allein aus der Erwähnung der Mindererschen Wundsalbe ist nicht zu schließen, daß das Lehrbuch um 1620 geschrieben worden ist; der Verfasser hat aus älteren Quellen geschöpft, aus einem Werke abgeschrieben, welches um 1620, zu Lebzeiten Dr. Minderers, verfaßt wurde. Auch der Ausdruck1 „Epich", welcher dem Sederritual des Passahfestes entnommen ist und in älterer Zeit für Sellerie gebräuchlich war, beweist nur, daß der Verfasser aus älteren Schriften abgeschrieben hat. Das zeigt auch die nicht einheitliche Schreibweise und Orthographie. In der einen Nummer werden die Dehnungszeichen weggelassen, in der andern erscheinen sie, bald wird „z" für „t" gebraucht, bald wieder nicht, daraus ist zu schließen, daß die einzelnen Beispiele verschiedenen Zeiten entstammen. Aber auch die angewendeten Medikamente stammen aus verschiedenen Quellen, erscheinen in dem einen Beispiele mit dem offizinellen Fachausdrucke, während sie in einem andern Beispiele im Judendeutsch wiedergegeben werden. Eine große Anzahl von Rezepten werden im Apothekergewichte, Unze, Drachme, Skrupel, Gran vorgeschrieben, andere wieder werden in Pfund, Lot und Quäntchen angeführt. Der Fachmann wird ja aus dem zur Verwendung verordneten Heilmittel die Abfassungszeit, den terminus a quo leicht erkennen, wissen, wann die einzelnen Medikamente in den Arzneischatz aufgenommen wurden. Aber auch der Historiker kann einen terminus a quo feststellen, der sich aus der Beschreibung der Bubonenpest ergibt Die Beulenpest ist in Mähren — und die Handschrift ist mährischer Herkunft — im Jahre 1716 und 17192 epidemisch aufgetreten und das Manuskript dürfte wohl erst im ersten Viertel des XVIII. Jahrhunderts niedergeschrieben sein. Das Lehrbuch ist mit hebräischen Buchstaben, Kursivschrift, in deutscher Sprache im sogenannten Judendeutsch niedergeschrieben. Die Heilkunde als Wissenschaft lag zu jener Zeit noch im Argen. Wohl waren schon, zumal in den Städten, Doktoren der Heilkunde, Magister der Chirurgie, graduierte Wundärzte tätig, aber man braucht nur den 400 2

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