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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 382

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 382)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644311--3759-2648107
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Schneider und David. Sieh den Bericht des Prager Magistrates an das Gubernium vom 13. November 1828 (Mag. Z. 41.885, pol. Gub.-Z. 56.201 publ.) und das Gubernialreferat über die Angelegenheit des Katzau zur Beratung der Gubernialmitglieder am 18. Dezember 1828 (Referent Gf. Thun). Sieh Camer. 13/109. 8 Diesem Ansuchen um Belehrung fügte der Magistrat den interessanten Satz hinzu: „...kann er (d. i. der Magistrat) nicht unbemerkt lassen, daß hierorts mehrere Hundert Fälle von Untersuchungen wegen beanständeten deutschen Vornahmen der Juden anhängig sind, deren anstandsfreie Erledigung zur Vermeidung unangenehmer Behningen und Schreibereien sehr wünschenswerth ist." 9 Es tat dies mit der Zuschrift an den Magistrat vom 18. Dezember 1828, Z. 56.201/3412. 10 Es waren dies: Jacob Lieben, J. Mauthner, Benjamin Katzau, Samuel Hirsch, Dr. Wehle, David M. Bondi, Adam Wehle, Seligman Taussig und J. L. Taussig. Katzaus Unterschrift auf dem Gesuche überrascht nicht und bestätigt nur unsere Behauptung von einem Zusammenhange dieser Kollektivaktion der Prager Juden mit dem früheren Versuche der Einzelperson Katzau. Sieh Camer. 13/109, Z. 9752. n Gesetzsammlung für die Judenschaft in den k. k. Staaten, herausgegeben von A. von Crammer mit k. k. Zensurgenehmigung. Prag 1793. 12 Nach allem hatten die jüdischen Gesuchsteller das Gesuch der jüdischen Landesdeputierten vom 4. September 1787 im Sinne. 13 Hiebei machten sie auf die Phrase im Hofdekrete vom 11. Oktober 1787 aufmerksam, welche lautete: „Diese Erläuterungen werden als ein Nachtrag zu der in dem Patente vom 23. Julius 1787 kundgemachten Vorschrift zur allgemeinen Wissenschaft und genauesten Befolgung usw. bekannt gemacht." In dem weiteren Texte ihres Gesuches schrieben sie: „Und da das Patent vom 27. August d. J. (d. i. 1787) —soll wahrscheinlich sein 23. Juli d. J. — ausdrücklich befiehlt, daß keine andere als deutsche Vornahmen gewählt werden dürfen, so können aus diesem alphabetischen Verzeichnisse keine andere als lediglich die in dem nachkommenden Verzeichnisse größer gedruckten deutschen Vornahmen, von männlichen sowohl weiblichen Geschlechte gewählt werden usw. dürften noch mehr den, keiner Widerlegung unterworfenen klaren Sinn dieser Verordnung darthun, daß nemlich deutsche Vornahmen anbefohlen seien, und daß auch jene jüdische aus diesem Verzeichnisse zu erlauben wären, welche sich deutsch geben lassen." 14 Es muß aufmerksam gemacht werden, daß die in der Crammerschen Gesetzsammlung mit größeren Typen gedruckten Namen nicht mit allen, im Gubernialzirkulare vom 22. November 1787 enthaltenen Namen übereinstimmen, daß also die Beschuldigung der Crammerschen Edition wegen Unrichtigkeit nicht unberechtigt war. 15 Die ursprünglichen gedruckten Zirkulare vom Jahre 1787 und die ihnen angeschlossenen Verzeichnisse der bewilligten jüdischen Namen wurden gleichmäßig gedruckt und machten keine Unterschiede zwischen den einzelnen Namen. Ähnlich verhielt es sich auch mit der späteren Rothschen Edition (Vollständiger Auszug aller im Königreiche Böheim am Ende des XVIII. Jahrhunderts bestehenden Gesetze. Prag 1800, Bd. V., S. 96—97) und mit der politischen Gesetzsammlung des Dominik Kostetzky (System der politischen Gesetze Böhmens, in XII Theilen, zum bequemen Gebrauch für den Geschäfts- und Privatmann. Prag 1816, Bd. I, S. 494—5). In diesen beiden Sammlungen handelte es sich jedoch um bloße Auszüge der Namen, deren Großteil bei Crammer mit größeren Lettern gedruckt war. 16 Ihre Erwähnung des älteren, Katzauschen Gesuches leiteten die jüdischen Bittsteller mit der pathetischen Phrase ein: „Die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten, und die angesonnenen in der 2 Tausendjährigen Leidensgeschichte der Israeliten, ganz neue, das Recht des Vaters, seinem Kinde einen beliebigen deutschen Vornahmen zu geben, kränkende Beschränkung, bewog den mitunterschriebenen Benjamin Katzau, nach fruchtloser Vorstellung an dem prager Magistrate, an der hohen Landesstelle zu rekurieren." 73 381

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