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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 375

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 375)
Language
German
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und fügte zur Unterstützung des Gesuches bei, daß er als Adolf Wehle in Wien promoviert worden sei und unter diesem Namen Amtswürden bekleide. Diesmal erkannte das Gubernium seine Gründe an und bewilligte ihm die Änderung des Vornamens.63 Im März 1837 suchte ein Juda Low Zappert um die Bewilligung der Änderung des Vornamens seines Sohnes Sema (geboren im Jahre 1831) an, dem er einen neuen, diesmal den bereits erlaubten Namen Karl, geben wollte. Das Gubernium wies sein Gesuch als unzulässig ab.64 Im November 1838 ersuchte Emanuel Winternitz, Inhaber einer Papierfabrik in Prag, daß sein Sohn Moses seinen Vornamen ändern und sich Moritz nennen dürfe. Er behauptete, daß er ihn so bereits bei der Geburt im Jahre 1827 habe nennen wollen, daß ihm dies damals aber nicht gestattet worden sei. Das Gubernium gab seinem Ansuchen statt.85 Dagegen wurde ein Gesuch des Kaufmannes Ephraim Thorsch v. J. 1838, daß er seinen Sohn David auf Eduard umbenennen dürfe, einen Namen, den er im Privatleben ständig gebrauche, abgewiesen.66 Ebenso wurde ein Ansuchen des Fabrikanten chemischer Artikel, Adalbert Abraham Metzel, sich nur Adalbert und nicht Abraham nennen zu dürfen, abgewiesen. Die Gründe für sein Ansuchen sind interessant: Er behauptete, daß ihn seine Eltern schon im Kindesalter Adalbert genannt hätten und dieser Name auch auf seinen Amtszeugnissen stehe. Ja, dieser Vorname sei ihm sogar von der Natscheradetzer obrigkeitlichen Behörde bewilligt und in seiner Bewilligung zur Fabrikserrichtung an erster Stelle vor dem zweiten Namen Abraham eingeschrieben worden. Metzels Beweise sind sicherlieh charakteristisch für die Beurteilung der früheren Amtspraxis. Wir sehen, wieviel auf die Behörde ankam, die die jüdische Meldung entgegennahm. Das Gubernium beschied aber das Metzeische Gesuch abweislich .67 Abgewiesen wurde auch das Gesuch des Ludwig Löwenfeld aus Hroznetin vom Jahre 1846, daß seine Kinder Wolf und Julie ihre Vornamen in Wilhelm und Juliane ändern dürfen. Erst in Wien fiel die Entscheidung durch Hofdekret vom 4. August 1847, mit dem jegliche Änderung der einmal gewählten Vornamen untersagt wurde.68 Um der Vollständigkeit willen muß auch noch der jüdischen Familiennamen Erwähnung geschehen, deren Entwicklung weit einfacher und keinen Änderungen mehr unterworfen war. Außer den josefinischen Grundverordnungen können wir hier nur das Hofdekret vom 5. Juni 1826 nennen, das eine Bestimmung über die Änderung der Zunamen dahin enthielt, daß eine solche nur beim Übertritt von einem fremden Glauben zur christlichen Religion und bei der Erhebung in den Adelstand zugelassen würde.69 Über sonstige Bewilligungen der Änderungen von Zunamen behielt sich der Kaiser selbst die Entscheidung vor. Die Bewilligung der Änderung eines Zunamens war somit eine Art Gnadenakt. 374 66

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