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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 366

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 366)
Language
German
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IRI
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Erwähnung getan worden. „Man darf bei den gegenwärtigen bedrängten Zeitverhältnissen, wo der irreligiöse Geist alles überfluthet, und die stärkste Kraft des Widerstandes demselben entgegengestellt werden muß, wie solche auch wirklich in keinem christlich-katholischen Staate mehr, als in unserem Österreich, entgegengestellt wird, als gewieß annehmen, daß diese Ansicht Billigung finden, und die Heiligen-Namen von der Liste gestrichen würden." Ein weiterer Teil der Äußerung des Prager erzbischöflichen Konsistoriums wendete sich gegen die jüdischen Beweise und Hinweise, daß niemals in der jüdischen Vergangenheit irgendeine Verordnung bestanden hätte, die den Juden auferlegt haben würde, nur biblische Namen zu gebrauchen, und daß viele hervorragende Juden persische, griechische, lateinische und überhaupt fremde Namen getragen hätten. Vom kirchlichen Standpunkte sei ja gegen diese jüdischen Beweise nichts einzuwenden, da es dem Konsistorium lediglich um den Schutz der Namen der Kirchenheiligen gegen Profanation gehe. Die Juden könnten nach Belieben ihren Kindern die Namen persischer, griechischer und anderer Helden geben. Dazu bemerkte das Konsistorium ironisch: „So lächerlich es auch klingen mag, wenn Juden-Kinder solche Heldennamen führen werden, da man weiß, daß der Jud wohl zu allem, nur zu keinem Helden, nicht einmal zu einem herzhaften Soldaten sich schickt." Die Juden hätten ursprünglich ein Verzeichnis jüdischer biblischer Namen ausarbeiten und dem Gubernium vorlegen sollen. Da sie solches nicht getan, sondern im Gegenteil ein Verzeichnis christlicher Heiligennamen abgegeben hätten, übernehme das Konsistorium diese Arbeit für sie; es stellte auch selbst ein Verzeichnis jüdischer biblischer Namen auf, die in den Verzeichnissen vom Jahre 1787 vorkommen, und schickte es mit seinem Gutachten dem Gubernium zu. Es waren dies alles alte jüdische Namen, die fast unbekannt und exotisch waren (wie Abdemeluch, Abiathar, Baana, Dathan, Eglon u. a.), die sich für das XIX. Jahrhundert nicht eigneten und durch ihre Eigenart jeden aufmerksam machen mußten, daß ihr Träger ein Jude ist.48 Und von diesen Namen verkündete das Konsistorium: „Alle diese Namen sind große Namen, weil sie in der Heil. Schrift für alle ewigen Zeiten aufbewahrt zu werden, wichtig befunden wurden; und durch die gesetzliche Verfügung zum Gebrauche derselben als Vornamen wird dem Bedürfnisse durchaus gesteuert, worüber sich die Juden Vorsteher beschweren." So würde die Zahl der jüdischen Vornamen erheblich vermehrt, über deren ungenügende Anzahl sich die Juden bitter beschwert hätten, und das noch dazu um lauter alte, alttestamentarische Namen. Dafür aber verlangte das Konsistorium, daß aus den bisherigen Verzeichnissen alle christlichen Namen ausgeschieden werden sollten, die den Juden bereits in den 57 365

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