Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 365)
- Language
- German
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zu erhabene ist, und wir ehren sie deshalb, weil wir in ihnen Gott unsere Verehrung bezeugten, bei dem sie für uns bäten und fürsprächen. Die Kirche fordere ihre Verehrung, wovon einen Teil der Gebrauch der Namen der Heiligen durch die Gläubigen darstelle, die sich nach dem leuchtenden Beispiele ihrer Patrone zu richten hätten. Mit dieser, freilich sehr weit ausgesponnenen Begründung suchte das Konsistorium zu erweisen, wie unzulässig es sei, daß die Juden christliche Namen gebrauchen dürften, die ja für sie nicht den Wert haben könnten wie für die Christen. „Wozu die Beilegung der christlichen Heiligen-Namen von Seite der Juden benützt werden will: sagen die Juden Vorsteher, sie wollen ihren Kindern Namen von großen weltberühmten Männern geben, und dabei sei es ihnen eins, ob diese Männer Heiden, Juden oder Christen seien, oder diese Namen von Eigenschaften entlehnen, die das Gemüth und die Lust aussprechen und Gefallen erregen, ohne sich etwas dabei zu denken." So wollten sie ihren Kindern den Namen des Perserkönigs Darius geben, den Namen des Welteroberers Alexander, die Namen Jesus und Maria, oder Namen wie Hadrian, der hebräisch „der Schöne" heiße, Agathon (der Gute), Alex (der Geflügelte), Adele (die Schöne, Edle), Aglaja (Glanz, Schönheit), Amalia (die Fleißige) u. dgl. Hier bestehe die ernstliche Gefahr einer Profanation Gottes und seiner Beleidigung. Schuld daran werde aber nicht nur derjenige tragen, der sich in sie einläßt, sondern auch der, welcher sie duldet und nicht unterdrückt. Dazu verkündete das Konsistorium noch feierlich: „So würde nach der eben dargestellten Blasphemie nicht bloß der Jude, der seinen Kindern christliche Heiligen-Namen gibt, sondern auch das Consistorium derselben schuldig werden, wenn es ein Gesetz durchgehen ließe, das eine Blasphemie vorbereitet, da wo es Gelegenheit hat, dieses zu verwehren, und aufgefordert ist, seinen Widerspruch dagegen einzulegen und das Fürsterzbischöfl. Capit. Consistorium thut dieses anmit auf das feierlichste, indem es vor Gott und seinem Gewissen erklärt, daß es bei den christlichen Heiligen schuldige Verehrung gegen jede abusive Namensbeilegung von denselben für Judenkinder durch seinen Einspruch verwahrt." (!) Allein auch daran hatte das Konsistorium noch nicht genug. Es machte darauf aufmerksam, daß in den Hofdekreten vom 12. November und 13. Dezember 1787 den Juden viele Namen christlicher Heiliger (Bernhard, Damian, Lukas, Markus, Veit, Agathe, Aspasia, Barbara, Cäcilie, Dorothea, Iphigenie, Julie, Lucie, Nikolaja, Regine, Rosa, Rosalie, Klara u. a.) bewilligt worden seien. Es sei bekannt, daß diese Hofdekrete zu einer Zeit herausgekommen wären, in welcher viel gegen die Interessen der Kirche unternommen worden sei, was später wieder aufgehoben worden sei oder an dessen Aufhebung man denke. Aber einer Änderung der Verordnungen über die Judennamen sei bisher auch nicht einmal 364 56