Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 360)
- Language
- German
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ansehen könne.39 Trotzdem erklärte er das Verzeichnis für annehmbar, fügte aber bei, daß darin so manche Namen fehlen, die irgendeine Bedeutung hätten oder mit biblischen Namen analog sein könnten. So sei in dem Verzeichnisse der Prager jüdischen Vorsteher der Name Hieronymus nicht enthalten, der in der Bibel unter den Formen Jehonan oder Jonan auftrete und im Französischen Jerome laute. Im Verzeichnisse fehlten ferner der Name Lucian, der nach Landau die gleiche Bedeutung und denselben Sinn hat wie der talmudische Name Meyr oder Meyer, weiter die Namen Lucie, Esther, Susanne, Rosa u. a. Er bemerkt daher, daß er zwar mit dem Verzeichnisse der Prager jüdischen Vorsteher übereinstimme, aber sogleich aufmerksam machen müsse, daß auch Namen, die nicht im Verzeichnisse stehen, für die Juden Wert und Bedeutung besitzen, und daß diese auch etymologisch nachgewiesen und erklärt werden könnten. Das Namensverzeichnis, zu dessen Abfassung er aufgefordert worden war, schicke er deshalb nicht ein, weil die Juden alle deutschen Namen gebrauchen dürften. Landau und die Prager jüdischen Vorsteher unterhandelten mit dem Gubernium durch Vermittlung des Prager Magistrates, der am 8. Oktober 1832 dem Gubernium die zweite Äußerung Landaus übermittelte. Die Widersetzlichkeit und der Ungehorsam Landaus, die von dem korrekten Vorgehen der Prager jüdischen Vorsteher eigentümlich abstachen, riefen beim Gubernium starken Unwillen hervor, der sich in der strikten Anordnung kundgab, daß der Magistrat dem Landau eine scharfe Rüge wegen Ungehorsams erteilen und die beiden Prager Juristen auffordern solle, das verlangte Verzeichnis binnen 14 Tagen so aufzustellen, wie es die Gubernialverordnung vom 30. März 1832 verlangt hätte. Die Gubernialverordnung war klar, und Landau getraute sich daher nicht zu protestieren und weiterhin an seinem Standpunkte festzuhalten; er stellte deshalb gemeinsam mit dem zweiten Juristen Samuel Freund ein umfangreiches Verzeichnis von Namen zusammen, bei denen eine Analogie mit biblischen Namen nachweisbar war oder die irgendeine Bedeutung oder einen Sinn hatten .40 Allein die Unterwerfung Landaus war nur eine formelle; mit der Absendung zweier Verzeichnisse von männlichen und weiblichen Namen wurde nur demonstriert. Im Übrigen verharrte Landau auf seinen Behauptungen und wiederholte sie in dem Begleitberichte vom 13. Dezember 1832, „daß bei den Israeliten alle Namen ohne Unterschied in gleichem Werthe und in gleicher Achtung stehen und kein Vorzug zwischen einem biblischen oder einem anderen Namen stattfinde." Landau brachte auch wieder vor, daß die Juden ganze zwei Jahrtausende hindurch die Namen fremder Völker und Religionen verwenden, wofür in den jüdischen Religionsbüchern (Talmud, Midrasch, Sohar) Belege zu finden seien. Er fügte bei, „daß kein Israelite 51 359