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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 344

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 344)
Language
German
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IRI
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auch jenes vom 13. Dezember 1787 durch Aufnahme mehrerer, den gegenwärtigen Zeitumständen zusagenden deutschen Vornamen erweitert, und zu diesem Ende der Prager Magistrat angewiesen werde, die in dieses Verzeichnis aufzunehmenden neuen deutschen Vornamen binnen einer bestimmten Frist in Antrag zu bringen". Die Mehrheit der Teilnehmer an der Beratung stimmte dem Antrage des Referenten zu und beschloß, daß die hohe Landesstelle sich bei dem klaren Ausspruche der Gesetze nicht berufen halte, das vorliegende Gesuch höheren Orts zu unterstützen. Gegen die Entscheidung sprach sich nur der Gubernialrat Baron Margelik aus, dessen Separatvotum sich uns leider nicht erhalten hat. Noch am gleichen Tage gab das Gubernium dem Prager Magistrat seine Entscheidung bekannt, daß es sich nicht berufen fühle, über das Gesuch der Prager Juden zu entscheiden und daß es dasselbe der Vereinigten Hofkanzlei in Wien zur Entscheidung abtreten werde. Es kam jedoch nicht zur Absendung des Berichtes nach Wien. Der Grund hiefür ist zwar aus dem uns erhalten gebliebenen amtlichen Material nicht gut zu ersehen, die wahrscheinlichste Erklärung wäre aber wohl, daß die Juden ihr Gesuch über Aufforderung des Guberniums selbst an den Kaiser sendeten und das Gubernium sich hernach nicht für berufen erachtete, einen besonderen Bericht nach Wien zu schicken. Ansonsten könnte auch die Ursache für die Nichtabsendung eines Gubernialberichtes nach Wien die damalige eingelebte Langsamkeit und Schwerfälligkeit der Staatsverwaltung sein, bei der die Erledigung eines Aktes ein halbes Jahr und auch noch längere Zeit in Anspruch nahm. So konnte es wohl auch in unserem Falle sein, bis es sich dann schließlich herausstellen mochte, daß die Absendung des Berichtes über das jüdische Gesuch überflüssig geworden war, weil die ungeduldigen Juden inzwischen ihr Gesuch selbst an die höchsten Zentralbehörden abgeschickt hatten. Es war dies eigentlich bereits das dritte jüdische Ansuchen, und wandte sich diesmal direkt an den Kaiser. Es war am 31. Jänner 1830 niedergeschrieben und von sechs Prager Juden unterfertigt: MUDr. Herrmann Wehle, Jacob Simon Wehle, Israel Mauthner, Jacob Lieben, Samuel Hirsch und Benjamin Katzau .21 In dem Gesuche wurden die uns bereits bekannten Vorwürfe der Prager Juden gegen das Hofdekret vom 12. November 1787 wiederholt, ebenso die Beweise dafür, daß durch seine Herausgabe die ursprünglich verordnete freie Auswahl der deutschen Vornamen nicht eingeschränkt worden sei. Die jüdischen Supplikanten erläuterten dem Kaiser dessen Entstehung, schrieben davon, wie im Verfolge des Hofdekretes vom 11. Oktober 1787 der damalige Translator der hebräischen Sprache ein Verzeichnis der geeigneten jüdischen Namen verfaßt habe, das dann nach Wien zur Genehmigung gesendet worden sei. Das, was die Juden über das Schicksal des Tirsch'sehen Verzeichnisses und 35 343

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