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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 337

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 337)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644311--3714-2648062
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die Beamten des militärischen Konskriptionsamtes die jüdischen Gesetze nur nach der Rothschen Ausgabe beherrschten. Die Prager Juden schrieben wiederholt in den Meldezettel ihres neugeborenen Kindes einen Namen ein, der nicht im Verzeichnisse der erlaubten Namen enthalten war. Jeder derartige Versuch schlug fehl; der Magistrat stellte dem jüdischen Vater die nicht richtig ausgefüllte Meldung stets zurück und forderte ihn auf, sie richtigzustellen. Auch mit einer anderen Methode versuchten es die Juden, indem sie für ihre neugeborenen Kinder zwar formell erlaubte Vornamen wählten, sie aber privat, zu Hause, anders, meist mit christlichen Namen nannten. Sie hofften, dadurch später die Behörden vor eine vollendete Tatsache zu stellen, so daß ihnen nichts übrigbliebe, als diese Umgehung des Gesetzes stillschweigend zu genehmigen. Es muß anerkannt werden, daß die Juden damit erhebliche Erfolge erzielten und schließlich manche Behörden, wenn sie ihnen Bescheinigungen (Schulzeugnisse, Gewerbeberechtigungen u. dgl.) ausstellten, dabei die illegal angenommenen Namen anwendeten. Wir stoßen, wenigstens später in den Dreißigerjahren, auf manche Fälle, in denen bereits erwachsene Juden um die Bewilligung einer Namensänderung ansuchten, wobei sie sich auf bestimmte alte Amtszeugnisse beriefen, in denen ihr Vornamen anders lautete als in der Matrik. Der Magistrat war aber auch da auf der Hut und vereitelte alle derartigen Versuche der Prager Juden. Es blieb nichts übrig, als die Frage der jüdischen Vornamen wähl aufs neue in Fluß zu bringen, und zwar durch öffentliches Auftreten, durch Bitten an das Gubernium und an den Kaiser, daß er eine Änderung in den bisherigen Vorschriften über die jüdischen Vornamen verfüge. Zu dieser Aktion kam es in den Dreißigerjahren des XIX. Jahrhunderts. Die Prager Juden bewiesen hiebei große Geduld und Zähigkeit, womit sie die anfänglichen Mißerfolge und Abweisungen überwanden, bis sie schließlich ihr Ziel, d. h. die Bewilligung völlig freier Wahl der Vornamen für die neugeborenen Kinder, erreichten. Im Jahre 1828 wurde dem Prager Juden Benjamin Katzau, einem leitenden Beamten in der Fabrik der Brüder Porges , ein Sohn geboren, den der Vater mit dem Namen Ludwig benannte .2 Er füllte den Meldezettel des Neugeborenen ordentlich aus und gab ihn beim Konskriptionsamte zur Vidierung ab. Von diesem wurde ihm aber der Zettel mit dem Bedeuten zurückgestellt, daß die Meldung nicht angenommen werden könne, weil bei der Wahl des Vornamens für den Neugeborenen ein den Juden nicht gestatteter Name verwendet worden sei. Katzau beachtete dies nicht weiter und übergab den Meldeschein mit einer Beschwerde dem Prager Magistrat, der sich jedoch ebenso verhielt wie das Konskriptionsamt . Bei der Abweisung des Katzauschen Versuches berief sich der 336 28

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