Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 336)
- Language
- German
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In den jüdischen Kreisen herrschte nach dem Abschlüsse der josefinischen Reformen eine Zeitlang Ruhe und Zufriedenheit. Die Juden hatten bei der Wahl der Vornamen ihrer Kinder die Möglichkeit, einen der bewilligten 120 männlichen und 37 weiblichen Namen zu wählen. Es waren dies zumeist biblische und ehedem unter den Juden gebräuchliche Namen, deren Verzeichnis den jüdischen Eiferern entsprach; sie hatten sich mit dem Verbote exotischer, weniger bekannter und ins Deutsche nicht übertragbarer Namen abgefunden. Allein diese Zufriedenheit dauerte nur solange, als die Generation der josefinischen Ära am Leben war. Die junge Generation, die bereits auf dem Boden und Rechtsgrunde der josefinischen Reformen aufgewachsen und um die Verwirklichung einer weiteren Etappe zur Gleichberechtigung der Juden bemüht war, begann unzufrieden zu werden mit der Beschränkung der Juden auf eine bestimmte Zahl gestatteter Vornamen, von denen ihnen einige allzu jüdisch klangen und dem Streben der jungen Generation nach Angleichung der Namen an jene der übrigen Bevölkerung nicht entsprachen. Sie wurden darin durch ihre höhere Bildung und die Weltanschauung ihrer Wortführer unterstützt. Das Zentrum der Opposition war Prag, wo die Mehrheit der jüdischen Landesbevölkerung beisammen lebte und wo auch der Mittelpunkt der jüdischen fortschrittlichen Richtung sowie der Hauptsitz der wirtschaftlichen Unternehmertätigkeit lag. Der wirtschaftliche Aufschwung der Prager Juden, ihre ausgedehnten Manufakturen und Fabriken in Prag und dessen Nachbarschaft, ihr Reichtum und zahlreiche Begünstigungen, die ihnen ermöglichten, außerhalb des Prager Ghettos Realitäten zu erwerben und in christlichen Stadtvierteln zu wohnen, waren der Hauptantrieb für eine zahlreiche Gruppe von Prager fortschrittlichen Juden, daß sie begannen, nur mit Unwillen die durch das Hofdekret vom 12. November 1787 auferlegten Beschränkungen in der freien Wahl der jüdischen Vornamen zu tragen. Die Juden prüften zunächst die Wachsamkeit der Behörden, hauptsächlich des Prager Magistrates, daraufhin, ob sie die josefinischen Verordnungen einhalten. Anfangs, im ersten und zweiten Jahrzehnt des XIX. Jahrhunderts, gelang es ihnen einigemal, die wachsamen Prager Ämter zu täuschen, die es zum Schluß stillschweigend geschehen ließen, wenn einem neugeborenen jüdischen Kinde ein unerlaubter christlicher Name gegeben wurde. Dieses Entgegenkommen war am stärksten bei den obrigkeitlichen Behörden, deren Beamte die Vorschriften über die jüdischen Namen nicht recht beherrschten, am geringsten jedoch beim Prager Magistrat, der sich streng, ja allzu streng an das Gesetz hielt. In dieser allzugroßen Strenge war noch ein Rest des ehemaligen starken Antisemitismus des Prager Magistrates zu erkennen. Durch mehrjährige Erfahrungen kamen die Juden zu der Überzeugung, daß die Magistratsbeamten ebenso wie 27 335