Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 334

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 334)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2644300-2644311--3711-2648059
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

die Reform der jüdischen Namen mittels eigens gedruckter Rundschreiben vom 21. Dezember 1787. Die Juden gaben sich mit einer solchen Erledigung ihres Gesuches zufrieden und verlangten nicht mehr, weder vom Gubernium, noch vom Kaiser. Damit war das grundsätzliche Verfahren über die Durchführung der jüdischen Namenreform, die auch in der festgesetzten Frist abgeschlossen wurde, beendet. Diese Aktion wurde, wie bereits bekannt, den niederen landesfürstlichen Behörden (Kreisämtern), Magistraten, obrigkeitlichen Ämtern und den jüdischen autonomen Faktoren anvertraut; in deren Registraturen wurden die Meldezettel der einzelnen Juden mit den Angaben über ihre alten und neuen Namen hinterlegt. Es blieb nun noch übrig, einige begleitende Angelegenheiten, die sich an die Reform der jüdischen Namen anschlössen, zu erledigen, so z. B. die Reisediäten der jüdischen Kreisdeputierten und Kreisrabbiner. Allerdings sind die hierüber erhaltenen Nachrichten sehr lückenhaft und unvollständig. Wir wissen nur soviel, daß im Leitmeritzer Kreise die Registrierung der Juden nach ihren neuen Namen der Rabbiner Salomon Altschul aus Böhm. Leipa durchführte, dessen Gesamtauslagen 160 fl. 54 kr. betrugen.81 Der Druck der jüdischen Meldungen, den die Schönfelder Druckerei in Prag besorgte, erforderte einen Gesamtaufwand von 337 fl.88 Den jüdischen Kreisdeputierten und Rabbinern wurden an Reisediäten etwas über 1466 fl. ausbezahlt.88 Eine Entlohnung von 20 fl. wurde den Juden Salomon Tauteles und Joachim Greger als Honorar für die Besorgung der Übersetzung der hebräischen Namen aller Juden ins Deutsche bezahlt.34 Einen letzten unmittelbaren Nachhall der josefinischen Reform der Judennamen bildete die nochmalige Publizierung des Grundpatentes vom 23. Juli 1787, zu der es im Dezember 1791 kam, als festgestellt wurde, daß sich in dem Verzeichnis der verstorbenen Prager Juden für die Zeit vom 1. April bis 15. November 1791, das der Prager Magistrat am 29. November 1791 dem Gubernium eingesendet hatte, mancherlei Fehler, sowohl in den Vornamen, wie in den Familiennamen einiger der verstorbenen Juden vorfanden. Das Gubernium stellte das Verzeichnis dem Magistrat am 4. Dezember 1791 zurück und forderte ihn auf, den jüdischen Buchführer nach Artikel 7 des Patentes vom 23. Juli 1787 zu bestrafen und das genannte Patent für die Juden neu zu publizieren.35 Eine ähnliche Bedeutung hatte auch die Herausgabe der josefinischen Verordnungen über die jüdischen Namen in der Crammerschen Sammlung jüdischer Gesetze vom Jahre 1792, in die auch das ehemalige Verzeichnis des Tirsch aus dem Jahre 1787 aufgenommen wurde; es waren darin jedoch die den Juden gestatteten Namen mit größeren Schrifttypen und noch dazu unvollständig abgedruckt. 25 333

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.