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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 333

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 333)
Language
German
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IRI
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sehen .** Die Juden dankten dem Kaiser für alle ihnen bisher erwiesene Gnade und Wohltat, für das Patent vom 23. Juli 1787, versuchten aber auch, den Kaiser zu einer Milderung der Bestimmungen des Hofdekretes vom 12. November zu bewegen, indem sie baten, „bei der bevorstehenden Namens-Wahl allergnädigst zu erlauben, ihre Namen so wie selbe ihnen in der Bibel und deren 5 Bücher Moyses zugeeignet sind, und zwar gemäß allerhöchsten Vorschrift, lediglich nach dem üblichen allgemeinen deutschen Wortklang und Ausdruck auswählen und sich beilegen zu dürfen". Diese Bitte, deren Erfüllung die Aufhebung der Beschränkungen des Hofdekretes vom 12. November bedeutet hätte, suchten die Juden mit mancherlei Gründen zu unterstützen. Der wichtigste davon war der Hinweis, daß die Juden, ebenso wie die Anhänger anderer Religionsbekenntnisse, ihre Namen auch aus der Bibel haben, wogegen in die bewilligte Zahl von 110 männlichen und 35 weiblichen Namen etliche Namen eingereiht worden seien, die in der Bibel nicht vorkommen. Neben diesen zwei jüdisch-religiösen Gründen machten die gefertigten jüdischen Supplikanten darauf aufmerksam, daß die zugelassenen Namen im Hinblick auf die Gesamtzahl der jüdischen Landesbevölkerung allzugering an Zahl seien und daß darum viele Fehler und Mißverständnisse in den verschiedenen Zweigen der staatspolitischen und gerichtlichen Verwaltung zu befürchten wären. Damit wollten die Juden auf den hochentwickelten bürokratischen Sinn des Kaisers einwirken. Zum Schlüsse baten sie um Verlängerung der Frist für die Abgabe der Meldungen. Fassen wir alle Forderungen zusammen, so ging es den Juden hauptsächlich darum, daß ihnen der Gebrauch aller biblischen Namen, allerdings in deren deutschen Formen, gestattet werde.29 Die jüdische Bitte hatte in Wien nur teilweisen Erfolg. Die Juden erzielten zwar nicht die Erfüllung ihrer Hauptforderung, daß ihnen gestattet werde, alle biblischen Namen zu verwenden, soferne sie der deutschen Sprache angepaßt werden können, aber sie erreichten doch wenigstens die Vermehrung der Anzahl gestatteter Namen, die sie auch bei der Wahl ihrer Vornamen verwenden konnten. Mit dem Hofdekret vom 13. Dezember 178730 wurde dem böhmischen Gubernium kundgetan, daß der Kaiser den Juden gnädigst weitere 10 männliche und 2 weibliche Namen bewilligt habe. Es waren dies: männliche Vornamen: Falkmann, Gutmann, Heilmann, Herz, Hirschmann, Liebermann, Lippmann, Low, Simon und Veit; weibliche Namen: Klara und Lea. Zugleich gab der Kaiser der zweiten Bitte der Juden statt und verlängerte die Frist für die Abgabe der Meldungen bis zum 15. Januar 1788. Das Gubernium publizierte diese weitere Ergänzung zum Gesetz über 332 24

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