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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 323

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 323)
Language
German
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IRI
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deutschen unterschiede, wie z. B. Kaufmann oder Zaudek, gestand das Gubernium zu, daß den Juden der Gebrauch von Namen dieser Art zu gestatten sei, allerdings mit der ausdrücklichen Beifügung und Anweisung, daß auch diese Namen nur in ihrer deutschen Form gestattet sein sollten und daß es absolut unzulässig sein solle, anstatt der richtigen deutschen Bildungen der Namen Kaufmann und Zaudek die bisher beliebten jüdischen Verzerrungen Kafman, Kofmen oder Zodek zu verwenden. Mit den Juden teilte das Gubernium die berechtigte Besorgnis vor möglichen Irrtümern und Mißverständnissen bei der Durchführung der Reform und suchte ihnen deshalb mit dem Vorschlage zu begegnen, daß diejenigen Juden, die nicht wüßten, wie ihr bisher gebrauchter Vorname deutsch laute, sich vor der Abgabe ihres Meldezettels an ihren gebildeteren und der deutschen Sprache eher mächtigen Rabbiner um Belehrung wenden sollten. Selber aber sei es bereit, die Sache dadurch zu erleichtern, daß es versprach, den amtlichen Translator der hebräischen Sprache aufzufordern, daß er ein Verzeichnis aller gebräuchlichen jüdischen Vornamen und ihrer deutschen Formen zusammenstelle. Durch die Drucklegung des Verzeichnisses wollte das Gubernium den Juden die Wahl der richtigen deutschen Vornamen erleichtern und auch den Beamten und Konskriptionskommissären auf dem Lande ihre Arbeit leichter machen. Gegen das Begehren der Juden, ihnen den Gebrauch zweier Vornamen durch Einschaltung eines sogenannten Mittelnamens vor dem Familiennamen zu gestatten, hatte das Gubernium nichts einzuwenden. Es machte nur darauf aufmerksam, daß auch dieser zweite Name in der vorgeschriebenen deutschen Form geschrieben werden müsse, und brachte neuerlich in Erinnerung, daß es unzulässig wäre, wenn die Juden bei der Wahl des zweiten Vornamens volkstümliche Bildungen wie Scholem statt Salomon und Schimel oder Schimerl anstatt Simon gebrauchen würden. Einen ähnlich zustimmenden Standpunkt nahm das Gubernium auch zu der jüdischen Forderung ein, daß ihnen die Geschlechtsnamen, die in manchen jüdischen Familien schon seit vielen Generationen gebraucht und nach den Namen ihrer Wohnsitze gebildet waren (wie z. B. Wiener, Neustati, Bunzlau, Elbogen u. a.) belassen werden sollen. Dagegen empfahl es, wiederum in Übereinstimmung mit der Forderung der jüdischen Vorsteher, nicht die Bildung der neuen Familiennamen nach den Ortsbezeichnungen und nach der Berufstätigkeit bei jenen jüdischen Familien, die solche bisher gar nicht oder nur zeitweise gebraucht hatten, solange sie in einer bestimmten Stadt wohnten. So würde nur eine Menge gleicher Familiennamen entstehen, was nur Anlaß zu erheblichen Mißständen und Irrtümern gäbe. Daß die Söhne, ob nun ledig oder verheiratet, den Familiennamen ihres Vaters gebrauchen müssen, wie dies die jüdischen Vorsteher erwähnten, hielt das Gubernium für selbstverständ- 322 14

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