Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 321)
- Language
- German
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oder ein Verlust des bisherigen Geschäftskredites zu befürchten. Verwirrungen könnten auch unter den heimischen Juden besonders in jenen Familien entstehen, von denen manche Glieder verstreut in entfernten Ländern leben. Darum sprächen sich die Gesuchsteller dafür aus, daß den Juden ihre bisherigen jüdischen Vornamen belassen und diese nur deutsch geschrieben und ausgesprochen werden sollen. Den zweiten Teil der Äußerung der jüdischen Vorsteher bildete die Bitte, es möge, wenn dies das Bedürfnis erfordern sollte, zwischen den Vor- und Familiennamen ein zweiter Vorname oder sogenannter Mittelname gesetzt werden. Zur Begründung ihrer Forderung beriefen sie sich auf die Pietät gegen die Vorfahren, die in jüdischen Kreisen Veranlassung dazu sei, daß fast in jeder Familie sorgfältig darauf gehalten werde, daß der Name des Urgroßvaters, Großvaters und Vaters nicht aussterbe und vielen Kindern neben deren eigenem noch der Vorname des Vaters oder Großvaters gegeben werde, der immer zwischen Vor- und Geschlechtsnamen eingefügt wird. So z. B. laute, wenn der Vater Simon heißt und seine Söhne Isak und Jakob heißen, dann deren ganzer Name Isak Simon oder Jakob Simon. Deren Söhne würden sodann als zweiten Vornamen Isak und Jakob gebrauchen. Auf diese Weise wäre es nach ihrer Meinung möglich,viele Irrtümer und Mißverständnisse zu vermeiden, zu denen es sonst bei Postzustellungen, einer Gerichtsverhandlung, der Kontributionsrepartition und ähnlichen behördlichen Aktionen in jenen jüdischen Familien käme, bei denen es Gewohnheit ist, neben den ständigen und gleichen Familiennamen auch die gleichen Vornamen zu gebrauchen. Das dritte Verlangen der Juden betraf die ständigen Familien- oder Zunamen. Die Juden ersuchten, daß Judenfamilien, die bereits durch viele Generationen ständige Familiennamen gebrauchen, sie in deutscher Form auch weiterhin verwenden dürfen. Hierher wären namentlich jene Familien zu rechnen, deren Geschlechtsname nach dem Namen ihres ständigen oder früheren Wohnsitzes gebildet wurde (z. B. Dawid Wiener, Jacob Neustadtl u. ä.). Dafür empfahlen sie aber, die neuen Anordnungen über die ständigen jüdischen Namen mit voller Schärfe gegen die Landjuden in Anwendung zu bringen, die ihren Aufenthalt häufig wechseln und ihre Familiennamen ändern je nach dem Orte, wo sie sich zur gegebenen Zeit gerade aufhalten. Gegen solche Juden, sowie gegen jene, die bisher keinen Familiennamen haben, wäre streng nach dem Patent vom 23. Juli vorzugehen, indem sie zur Wahl ständiger und unabänderlicher Familiennamen zu zwingen wären. Im weiteren erklärten sich die Gesuchsteller mit der Bestimmung einverstanden, daß die Söhne stets den Familiennamen ihres Vaters gebrauchen sollten ohne Rücksicht darauf, ob sie ledig oder verheiratet sind, bzw. ob sie gemeinsam oder getrennt, 320 12