Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 320)
- Language
- German
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eine ausführliche Äußerung zum Patent vom 23. Juli und ihre Bemerkungen und Bitten,18 namentlich, daß den Juden gestattet sein solle, ihre bisherigen Vornamen, die sie von Geburt an führten, weiter zu gebrauchen. Es handelte sich ihnen nicht so sehr um die Familien- oder Zunamen als eben um die Vornamen und man darf mit Recht vermuten, daß hinter diesem Streben der jüdischen Vorsteher Bemühungen der Vertreter der jüdischen Orthodoxie zu suchen sind, die befürchtete, daß die jüdischen Gläubigen durch die Annahme sogenannter deutscher Namen irgendeine Einbuße an ihrem Glauben u. dgl. leiden könnten. Darum brachten die jüdischen Vorsteher mancherlei Gründe vor, mit denen sie ihr Gesuch zu unterstützen gedachten. Diesen wollen wir hier nun etwas mehr Aufmerksamkeit widmen. Die jüdischen Vorsteher wiesen nach, daß die Juden verschiedene Vornamen gebrauchen, welche auch in der deutschen Sprache vorkommen , und in der sie auch ihre sachliche Bedeutung haben (z. B. Kaufmann, Selig, Wolf u. ä.). Diese Art von Vornamen wäre ihrer Meinung nach im Gebrauche zu belassen, allerdings unter dem Vorbehalt, daß sie deutsch geschrieben und ausgesprochen werden. Als Motivenbericht fügten die jüdischen Vorsteher diesem Ansuchen bei: Es gibt ja auch christliche Vornamen, von denen man nicht sagen kann, was sie eigentlich im Deutschen bedeuten; alle jetzt gebrauchten deutschen Vornamen sind fremden Ursprungs und werden bloß deutsch ausgesprochen und geschrieben. Warum sollte es nicht möglich sein, ebenso mit den jüdischen Vornamen zu verfahren, die sich in der deutschen Sprache nicht ändern? Es würde genügen, wenn solche Namen nur nach dem Allerhöchsten Patent deutsch geschrieben und ausgesprochen, ansonsten aber ohne Änderung in Verwendung belassen würden. Einen weiteren wichtigen Grund, den die Juden zur Unterstützung ihres Ansuchens um Belassung der jüdischen Vornamen hervorhoben, bildeten die wirtschaftlichen Rücksichten, namentlich jene auf den Handel. Sie wiesen nachdrücklich auf die ungünstige Tatsache und Möglichkeit zahlreicher Fehler und Unregelmäßigkeiten hin, die bei Durchführung einer vollständigen Änderung der jüdischen Vornamen in den jüdischen, hauptsächlich mit dem Ausland Handel treibenden Geschäftskreisen entstehen könnten, sobald ihre bisherige umfangreiche Geschäftskorrespondenz an gegen früher völlig geänderte Namen gerichtet werden sollte. Es sei doch bekannt, daß oft manche schon vom Urgroßvater begründete und sich guten Rufes und Kredites erfreuende Firma von Söhnen und Enkeln unter dem Namen des Begründers weitergeführt zu werden pflegt und sich ungeschmälerten Vertrauens erfreut. Wenn nun diese Firma ihren bisherigen, gut bekannten Namen ändern und durch einen anderen und unbekannten ersetzen würde, wäre eine Gefährdung 11 319