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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 313

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 313)
Language
German
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IRI
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stabil waren und, je nachdem deren unternehmender Träger seine Beschäftigung wechselte, abgeändert werden konnten. Ihr Wert war für die Behörde nur ein zeitweiliger und darum Irrtümern unterworfen. Ähnlich verhielt es sich auch mit den Namen, die von der Bezeichnung des Herkunfts- oder Wohnortes des betreffenden Juden abgeleitet waren. Es war dies eine sehr beliebte Art der Namensbildung, die gewöhnlich bei der Übersiedlung eines Juden entstand; durch diese Namen unterschieden sich die Zugewanderten von den alteingesessenen Juden. Durch solche Namen wurde der Ort des Wohnsitzes oder der Herkunft des Juden zum Ausdruck gebracht, wie z. B. Bunzlau oder Bunzl, Bresslau oder Bresslauer, Eidlitz, Elbogen, Kobelentz, Kolin oder Koliner, Preßburg oder Preßburger u. ä. Auch in diesem Falle handelte es sich um Namen, die mit der Zeit geändert wurden, je nachdem deren Träger ihre Wirkungsstätte wechselten. Andere Namen wieder entstanden nach den Hauszeichen auf den Häusern jüdischer Hausbesitzer (Rotschild, Traube) oder nach den Bezeichnungen verschiedener Tiere (Fuchs, Löwe, Herz- Hirsch, Steinherz-Steinhirsch), mit deren Kennzeichen zuweilen die Schilder oder Türen einzelner jüdischer Häuser versehen waren. Wir können daher das behördliche Interesse verstehen, das erforderte, daß diesem willkürlichen Ändern und Durcheinander der Namen ein Ende bereitet und auch in die jüdische Verwaltung Einheitlichkeit und Ordnung eingeführt werde. Und es ist nun natürlich, daß sich zur Lösung dieser Aufgabe auch erst die Regierung der josefinischen Zeit entschloß, deren Bürokratismus nach Ordnungsherstellung in allen Zweigen der Staatsverwaltung, die Juden nicht ausgenommen, rief. Böhmen jedoch gebührt das Verdienst, daß von dort die erste Anregung unter Hinweis auf den Vorteil einer einheitlichen Organisation der Judennamen ausging, deren Wirksamkeit sodann auf alle österreichischen Länder ausgedehnt wurde. Wenn wir die Entstehung der josefinischen Reform der Judennamen vom Gesichtspunkte der Priorität beurteilen, müssen wir Böhmen das Priorat zuerkennen, eigentlich dem böhmischen Gubernium, denn von dort aus kam die Hauptanregung, deren Folge die Reform war. Unsere Nachrichten darüber sind zwar recht lückenhaft,2 aber sie genügen immerhin zum Beweise der böhmischen behördlichen Initiative. Den unmittelbaren Anstoß bildeten die Schwierigkeiten, die der Teplitzer Magistrat mit der volkreichen Teplitzer Judengemeinde hatte, in deren Namensgebung ein solches Wirrsal herrschte, daß es nach den bisherigen Namen gar nicht möglich war, eine gesuchte Einzelperson zu ermitteln. Das Chaos war so groß, daß z. B. in den städtischen Büchern ein Jude unter sechs verschiedenen Namen verzeichnet war. Dies führte dazu, daß der Teplitzer Magistrat dem kgl. Appellationsgericht eine Erklärung übermittelte, in der er u. a. beantragte, daß es gut und notwendig wäre, 312 4

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