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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 312

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 312)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644311--3689-2648037
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Unter der Vielzahl der josefinischen Juden reformen nimmt einen wichtigen Platz die Regelung der jüdischen Personennamen vom Jahre 1787 ein. Für ihre Entstehung und Durchführung waren zwei Umstände entscheidend: 1. das Interesse der Staatsverwaltung, alle im Lande ansässigen Juden sicher zu erfassen, und die bisher so häufigen Irrtümer zu beseitigen, welche die Unorganisiertheit der Judennamen, in denen kein System war, der staatlichen Administration verursachte, und 2. das Bestreben, die Juden, soweit es um die äußerliche Namensregelung ging, der übrigen Bevölkerung im Lande formell anzunähern. Ein drittes Moment, das als Begleiterscheinung mitwirkte, war der Germanisierungszweck, das Streben, aus den Juden durch die äußere Form ihrer Namen Deutsche zu machen. Entscheidend war allerdings das Interesse der Staatsverwaltung an der sicheren Beherrschung der Juden im Lande. In dieser Richtung hatte die josefinische Reform der Judennamen eine Vorgängerin in der verhältnismäßig kurz vorhergegangenen theresianischen Regelung der Namen der christlichen Untertanen. Diese Regelung war durch das Patent vom 3. Feber 1776 inauguriert worden, welches das öffentliche Interesse an der Regelung betonte. Von dieser Zeit an kommt es zur Teilung aller Namensverordnungen in zwei Gruppen. Die erste enthielt immer die Bestimmungen über die Führung der Matriken, die zweite die grundsätzlichen Normen, wie die Rechte erworben werden und wann und wie sie geändert werden können. Uns interessiert nun, wodurch sich die zweite Gruppe dieser gesetzlichen Verfügungen in Bezug auf die Angehörigen der jüdischen Nationalität auszeichnete und was sie diesbezüglich enthielt. Bis zum Jahre 1787 hatte es keine festen Bestimmungen über die jüdischen Namen gegeben. Das Hauptmerkmal, das bisher zur Identifizierung des Juden beigetragen hatte, bildete der Name, den ihm sein Vater bei der Beschneidung beigelegt hatte. Aber dieser Name kam selten in der klassischen biblischen Form zur Erscheinung, er wurde vielmehr häufig verstümmelt, geändert und dem Geiste der anderen Sprachen angepaßt, so daß er von seiner ursprünglichen Form erheblich abwich. Diesem Namen wurde gewöhnlich der Name des Vaters, Großvaters oder ein in der betreffenden Judenfamilie beliebter Name beigefügt, wie z. B. Löbl Moyses, was bedeutete Löbl, Sohn des Moses. Mit der Zeit entwickelte sich jedoch hieraus in manchen Familien irgendein besonderer, ständiger Familienname, wie Abeles, Jeiteles, Karpeles u. a. Diese Namen waren die ständigsten. Zur Unterscheidung von anderen Juden half hiebei mit, daß man zum eigenen Namen seine Beschäftigung beifügte. So entstanden viele Familiennamen, wie: Cantor, Goldmann, Goldschmiedt, Goldstücker, Warter, Schnürdreher, Bierschenk u. ä., die jedoch nicht immer a 311

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