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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 311

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 311)
Language
German
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IRI
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Mit dieser Einleitung hätten wir die zeitliche Erstreckung unserer Studie, von der josefinischen Reform der Judennamen bis zur völligen Gleichberechtigung der Juden mit den Christen in der Wahl der Vornamen, umschrieben. Wir teilen daher unsere Darstellung in zwei Kapitel, indem wir so die Wünsche und Bestrebungen der Juden der josefinischen Ära von den Bemühungen der Juden der Zwanziger- und Dreißiger jähre des vorigen Jahrhunderts scheiden. I. DIE JOSEFINISCHE REFORM DER JUDENNAMEN1. Der aufgeklärte Rationalismus der Regierungen Maria Theresias und Josefs IL, der um die allseitige Hebung und Entwicklung der diesen anvertrauten Länder und ihrer Bewohnerschaft bemüht war, schreckte im Interesse des Staatsvorteiles und des Volkswohles nicht davor zurück, gegen alte Institutionen, Gewohnheiten und Vorurteile aufzutreten, deren Wirksamkeit und Einflüsse mit der aufgeklärten Anschauung über die Sendung eines modernen Staates im Widerspruche standen. Durch zahlreiche Reformverordnungen wurde viel Unrecht und Unterdrückung bei den Untertanen beseitigt, indem ihnen die Menschenwürde wiedergegeben wurde. Die Reformierungsleidenschaft Josefs kannte keine Hindernisse und fürchtete nicht einmal die alteingelebten, auf hundertjährige Tradition gegründeten Vorurteile der Untertanen. Und am meisten von diesen alten eingefleischten Vorurteilen und dieser Voreingenommenheit herrschte in dem bisherigen Verhältnis der Staatsverwaltung und der gesamten christlichen Bevölkerung zu der wegen ihrer religiösen Abgeschlossenheit und Leidenschaftlichkeit, sowie wegen ihrer großen Handels- und Unternehmertüchtigkeit verhaßten jüdischen Minderheit. Ziel der Reformbestrebungen Josefs war, die Juden, die bisher als geduldetes Element im Lande abseits von der übrigen Bevölkerung gestanden waren, unter die übrigen ordentlichen österreichischen Untertanen einzugliedern, sie für den Staat nutzbar zu machen, in ihnen das Menschengefühl zu erhöhen und sie durch die öffentlichen Rechte und Pflichten der übrigen Bevölkerung anzunähern. Vom Jahre 1781 an erließ Josef II. eine Menge von Verordnungen, mittels deren er die frühere unnatürliche und geduldete Stellung der Juden nach und nach abbaute und seine Emanzipationspläne zu verwirklichen trachtete. Viele davon nahmen die Juden mit Dank entgegen, aber es fehlte auch nicht an solchen Verordnungen — es waren dies namentlich solche, die irgendwie das jüdische Religionsleben berührten —, die bei den Juden auf stillen Widerstand stießen, dessen Ursprung in der damaligen gänzlichen Unwissenheit und religiösen Bigotterie der Juden zu suchen war. 310

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