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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 296

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 296)
Language
German
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IRI
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VI. Urteil vom 12. Jänner 1748 über Johann Pita und dessen Anhänger. Archiv des Ministeriums des Innern in Prag, CG, Publ. Gl/1, Abschrift). Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kayserin, in Germanien, zu Hungarn und Böheim Königin. Hoch und Wohlgebohrner, Wohlgebohrner, Gestrenge und Gelehrte, liebe Getreue , Uns hat Euer allergehorsambster Berücht vom siebenundzwantzigsten Junii des letzt abgewichenen siebenzehen hundert siebenundviertzigsten Jahrs1 mit mehreren zu vernehmen gegeben, wasmaßen zufolge des an Unsere königliche Statthalterey occasione der in dem königgratzer Creys in TJnsern Erbkönigreich Böheimb hervorgebrochenen jüdischen Sectae sub dato den sechsundzwantzigsten Januarii ejusdem anni erlassenen und von derselben Eüch zugekommenen Rescripti? durch eine von Eüch aufgestellte Commission sowohl wieder die in die Prager Frohnveste eingelieferte , dann bey verschiedenen Halsgerichten des Königgratzer Creyses inhaftirte Urhebrn und Disseminatores sothaner Sectae, als auch wieder die in besagten Creys zum Theil annoch gefänglich verwahrte übel vereigenschaften, zum theil aber des Arrests entlassene Complices die Inquisition angestrenget worden, was in der mit diesen sechsundachtzig in der Anzahl verhörten Persohnen vorgenohmenen Inquisition sich geaüßeret und was Uns Ihr wegen Bestrafung dieser Sectariorum und ihrer Anhängeren allerunterthänigst gutachtlich eingerathen habet. Nun gestatten Wir primo: daß so viel es die in classe prima deren gefänglich Insitzenden enthaltene vier christliche respective Haubturhebrn, Anstiftere, Disseminatores und Seductores diesses jüdischen Irrthumbs und deren abscheulichen Lästerungen, nehmlichen den Johann Pita, Wentzel JanecZek, Johann WacZek und die Ludmillam Baurin, anbetrieft, das von Eüch respectu dieser vier christlichen Delinquenten vorgeschlagene Urtheil, vermög welchen dem Johann Pita, als ersteren Urheber nebst der Schleiffung zur Richtstatt und Zungenausreißung, dann den Wentzl Janeciek und Johann Waciek ohne der Schleiffung, jedoch gleichfalls mit vorhergehender Zungenausreißung und Zangenzwiken die lebendige Verbrennung zuerkennet worden, gewöhnlicher maßen publiciret werden könne. Belangend aber secundo die in dieser ersten Claß gesetzte zwey Juden, benanntlichen Mendl Götzl und Isaac Moyses, da können Wir, nachdeme diese beyde jüdische Inquisiti in puris negativis verharren und noch nicht wissend ist, was die vorbenante vier christliche complices in banco juris et loco supplicii wider sie aussagen werden, hiernächst auch und weilen die Juden Christum Gottes Sohn und seine Mutter Mariam eines Gottes Gebährerin, und was in dem Neüen Testamento heylig ist, nicht erkennen, in noch mehrere Erwegung zu ziehen kommet, ob diese zwey jüdische Inquisiti, im Fall sie von gedachten christlichen complicibus convinciret würden, als blasphemi oder, wie es scheinet, vielmehr als Stöhrere der tranquillitatis publicae und Verführere des den alleinseeligmachenden catholischen Glauben, welcher in Unserm Erbkönigreich Böheimb vermög deren Fundamentalgesätzen nur gestattet wird, profitirenden Volks anzusehen seyen, die von Euch vorgeschlagene Bestrafung dieser zweyen jüdischen Inquisiten nicht approbiren, sondern Wir finden, daß vorhero die vier christlichen Deliquenten in banco juris et loco supplicii vorgenohmen, hierbey aber die diesfällige examina haubtsächlichen auf die Dissemination und Seduction ad Judaismum gerichtet und gefasset, mithin noch, was durch die hierüber in banco juris et loco suplicii vorzunehmen kommende Constituirung deren vier christlichen Deliquenten wieder diese zwey jüdische Inquisiten hervorkommen werde, abgewahrtet, sohin denen Rechten nach weiter * Der Bericht des Prager Appellationsgerichtes vom 27. Juni 1747 ist mir leider nicht bekannt. 2 Das Reskript vom 26. Jänner 1747 ist mir leider unbekannt. 149 295

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