Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 282)
- Language
- German
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verwahren zu lassen bez. alle Colloquia mit Christen und Juden zu untersagen und zu unterbrechen wissen. 35 Das Reskript vom 12. Jänner 1748 ist abgedruckt in Beil. VI. Vgl. auch den Eintrag in dem Expeditionsprotokolle Publicorum der Böhmischen Hofkanzlei vom Jahre 1748 (Archiv des Ministeriums des Innern in Prag) S. 14, Nr. 40: „Königl. Appellationsbericht d. d. 27. Junii 1747 wegen Bestraffung deren in puncto Judaismi im Königgrätzer Creyß innsitzenden Delinquenten. Den 12. Januari 1748." 36 Dieses Datum, das sehr wahrscheinlich klingt, gibt wenigstens J. Svätek, Dejiny panovani Marie Terezie I., S. 380 an. 37 Das Urteil über die angeführten drei Sektierer ist mir zwar nicht bekannt, aber es ergibt sich aus den Protokollniederschriften des Königgrätzer Konsistoriums vom 9, und 13. Mai 1748 (s. Beil. I). Im Protokoll vom 9. Mai 1748 ist zwar unter den zum Tode Verurteilten auch Johann Janecek angeführt, doch ist das zweifellos ein Irrtum, denn — wie wir bereits kennengelernt haben — wurde Johann Janecek durch Reskript vom 12. Jänner 1748 nur zu einem halben Jahre Zwangsarbeit verurteilt; der Vermerk des Konsistorialprotokolls vom 9. Mai 1748 bezieht sich vermutlich auf Johann Vacek. Unter den zum Tode Verurteilten führt der Liber memorabilium III, S.45—47, im Stadtarchiv Bidschow, auch Karl Volny und Georg Voln^ an, die in Wirklichkeit, wie wir ebenfalls schon gesehen haben, durch Reskript vom 12. Jänner 1748 nur mit einem Jahre Gefängnis bestraft worden sind. 38 Vgl. Beil. I. 39 Vgl. Beil. I. 40 Das Protokoll führt zwar den Johann Janecek an (vgl. Beil. I), doch wurde bereits oben in Anm. 37 darauf verwiesen, daß es sich um Johann Vacek handelt. 41 im Sitzungsprotokolle des Königgrätzer Konsistoriums vom 18. März 1748 liest man einen Hinweis auf das Verhör des Wenzel Wolny, der eingestanden haben soll, Johann Pita habe gelehrt, es gebe keine göttliche Dreieinigkeit. Bezüglich des Taufhamens des Wolny handelt es sich vermutlich um einen Irrtum; wie wir bereits erfahren haben, wurde im Jahre 1747 kein Wenzel Volnjr untersucht, sondern (neben Lukas Volny, der jedoch in diesem Falle nicht in Betracht kommt) Karl Volny und Georg Voln^, so daß es sich wohl um einen der letztgenannten handelt. 42 Vgl. Beil. I., Protokoll zum 13. Mai 1748. 43 Der Bericht des Appellationsgerichtes ist derzeit verschollen, wir erfahren jedoch davon aus dem Eintrag des Expeditionsprotokolles Publicorum der Böhmischen Hofkanzlei vom Jahre 1748 (Archiv des Ministeriums des Innern in Prag), S. 354, Nr. 27: „Die königl. Appellationscammer in Böhmen eröfnet sub dato 22. apn 1748 ihre allerunterthänigste Gemüthsmeynung, wie denen in Königgrätzer Creys ex capite blasphemiae et sectae judaicae innsitzenden verschiedenen Complicibus zu Verhütung einiger Verzweiflung die über sie verhängte Urtheile theils nachgesehen, theils gelinderet werden könnten 44 Das Datum der Entscheidung (7. November 1748) erfahren wir aus der (vgl. vorangehende Anm.) angeführten Eintragung im Expeditionsprotokoll Publicorum der Böhm. Hofkanzlei vom Jahre 1748, S. 354, Nr. 27, wo bei dem Regest des Berichtes des Prager Appellationsgerichtes, das in Anm. 43 zitiert wurde, angemerkt ist: Exped. 7. Novembris 1748. 45 Wie bereits bemerkt, ist mir der Wortlaut der Entscheidung Maria Theresias vom 7. November 1748 nicht bekannt. Die Nachsicht der Todesstrafe für Georg Psenißka, Georg Chaloupka und Lukas Volny ergibt sich aus der Protokollierung des Königgrätzer Konsistoriums vom 1. Dezember 1750 (s. Beil. I) betreffend die Freilassung der genannten Sektierer aus dem Zuchthaus (vgl. auch das Konsistorialdekret an den Bidschower Dechant vom 1. Dezember 1750, weiter unten Anm. 81). Daß drei Chlumetzer Untertanen, die zum Tode verurteilt worden waren, Begnadigung zuteil wurde, besagt auch die Eintragung im Liber memorabilium III im Bidschower Stadtarchive (s. Beil. V), doch ist dort unrichtig angegeben, daß es 135 281