Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 281)
- Language
- German
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das Verzeichnis mit der Aufschrift „Consignatio personarum, quae ob sectam judaicam professionem fidei emiserunt", erhalten im Bidschower Dekanalarchiv Fasz. XIII, Nr. 9. Die erwähnten Listen werden weiter unten als Beil. II—IV abgedruckt. Einige Namen enthält auch der Liber memorabilium III, S. 45—47, im Bidschower Stadtarchiv, abgedruckt in Beil. V. 27 Vgl. Beil. Nr. VI. 28 Dejiny panoväni Marie Terezie I., S. 378. 29 L. C, S. 378-379. 30 Abgedruckt in Beil. VI. 31 Über die Sache unterrichtet uns das Dekret des Königgrätzer Kreisamtes d. d. 22. April 1747, adressiert an den Neubidschowcr Richter und Stadtrat, Bidschower Stadtarchiv I A III 1747: „Nachdeme eine hochlöbl. königl. Statthalterey lauth einer sub hodierno praes. erhaltenen gnädigen Missiv uns zu vernehmen gegeben , welcher gestalten der ex complicitate der jüdischen Sect zu Prag insitzende Juedt Götzl von Judenthumb abzuweichen und zu der alleinseeligmachenden cathol. Religion sich zu wenden erkläret und dabey unter anderen auf das angelegentlichste gebetten hette das behörige provisorium dahin zu ergehen zu lassen, auf daß seine zwey Söhne durch die Juden nicht etwan heimblich außer Landes geschaffet wurden, mithin hocherwehnte königl. Statthalterey uns gnädig anzubefehlen geruhet hat obgedachten Judens Götzl zwey Söhne mit aller Behutsambkeit alsogleich aufheben und nacher Prag in das alldasige Neophytenhaus sicher überliefern zu lassen. Solchemnach werden die Herren zu Folge abgezogenen gnädigen Missivae des mehr gedachten Judens Götzl seine zwey Söhne mit aller Behutsamb- und Verschwiegenheit sogleich bey Erhalt dessen aufheben und solche nacher Prag in das Neophytenhaus sicher überliefern zu lassen.Daß es sich um den Jakob Götzl handelt, das beweist das in der Bidschower Stadtkanzlei auf den Akt gesetzte Regest: „Missiva kral. ouradu kraj. tejkaje zaopatfeni synüv Gotzla Jakuba v Praze sediciho" (Missiv des kgl. Kreisamtes betreffs der Versorgung der Söhne des in Prag sitzenden Gotzl Jakob). 32 Laut Reskript d. d. 12. Jänner 1748 (abgedr. Beil. VI) handelte es sich um 22 Personen. 33 Über die Verarrestierung der Brüder Volny in Bidschow vgl. das Dekret des Königgrätzer Kreisamtes d. d. Holovousy 15. April 1747 nach Bidschow, das aber dem Bidschower Rate erst am 27. April d. J. zugestellt wurde (Bidschower Stadtarchiv I A III 1747): Obwohlen eine löbl. denominirte königl. appellatorische Commission die ex capite complicitatis judaicae sectae gravirte 3 Gebrüder Wolny, benandtl. Lucas, Carl und Georg, fahls ihre Arrestesentlassung das Chlumetzer Würtschaftsambt ansuchen möchte, selbte erga cautionem de judicio sisti toties, quoties opus fuerit auf freyen Fuß zu stellen erachtet und uns dießerthalben die Anzeuge gethan hat, wiezumahlen aber gemäs des jetzt gleich erhaltenen Schreybens in decursu ulterioris inquisitionis sich dießfahls ein wichtiger Anstandt geäußert hatte, mithin uns ersuchet das nöthige dahin zu veranlassen, womit obbemeldte 3 Gebrüder Wolny in nechst angelegenen wohl verwahrten frohnwesten bies auf weithere Resolution aufbehalten wurden. Da nun aber wir obberührte complices mittelst des Chlumetzer Würtschaftsambt aufhöben und solche in die Bydschower frohnveste verwahren zu lassen resolviret haben, dahero die Herren obbenandte drey Brüder Wolny behörig zu übernehmen und dieselbe dem dasigen Stadtgericht zu übergeben, folgl. sie (worzu zu ihrer Unterhaltung und anderen Unkosten das Chlumetzer Würtschaftsambt von ihrem Vermögen das nöthige abfolgen wird) allda bies auf weithere Resolution wohlverwahrter beyzubehalten unermanglen werden. 34 Dekret des Königgrätzer Kreisamtes d. d. Königgrätz 3. Mai 1747 nach Bidschow (Bidschower Stadtarchiv I A III 1747): Demnach resolvirt worden den Juden Wlciek nacher Bydschow in die gerichtl. Verwahrung bringen zu lassen, als werden die Herrn gleich erdeüten Juden nicht nur bey Angesicht dieses zu übernehmen , sondern auch auf das allersicherste unter ihrer schwerer Verandt worthung 280 134