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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 256

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 256)
Language
German
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IRI
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tak, jak se povidalo, ze teil, komu ten doktor uzivati däval, nejspis umrel. Ostatne domäcn£ lidi, kdyz nejake nakazeni cftili, to skryvali, by se do lazaretu (ktery tenkräte u katovne v cihelne neb v domku cihläre vykäzanej byl) nedostali, domäcnS se kuryrovali, na ty hlizy cibule teply pfiklädali a spise od toko vysvobozeni byli. . . S pomoei bozi ta nakazenina okolo sv. Martina (11. XI.) tehoz roku pominula.. .") C. Rika 1. c., S. 40, führt auch an, am Anfange der Seuche habe auch der Prager Arzt Sebastian Öchy die Juden untersucht und habe dabei bei einem gewissen Simon Schick eine Beule gefunden und angeordnet, ihn in die Judenhütte (es handelte sich wohl um die Hütte auf dem Judenfriedhof und nicht um das Judenspital, das im Ghetto lag) bei Seite zu schaffen; der Landesphysikus und auch die übrigen Ärzte erkannten diese Beule in der Tat als eine Pestbeule, worauf die Juden auf Befehl der Statthalter am Tage Johanns des Täufers (24. Juni) die Stadt verlassen und unter den Chlum bei Liben zu einem Brünnlein ausziehen mußten. Die Nachricht über Schick findet sich in dem zitierten Bericht des Liber memorabilium nicht und es ist mir nicht gelungen festzustellen, wo sie fiiha hergenommen . 48 Es handelt sich um den Plan, welchen nebst seinem Bericht vom 15. September 1718 der Königgrätzer Kreishauptmann Karl Ferdinand Dobrensky den Statthaltern nach Prag eingesandt hatte (vgl. oben Anm. 46). Die Antwort des Magistrats besagte: der Ghettoplan zeigt, daß sich auf den in der Judengemeinde mappierten 24 Grundstücken nicht bloß 24, sondern allein 70 Wirte befinden (außer Weibern, Kindern, Dienstboten und Inleuten), und zwar aus dem Grunde, daß in einer jeden Behausung oder Stube 2, 3, 4, 5, auch 6 Wirte sind, und zwar in der Weise, daß mancher Wirt auf % oder % oder irgendeinem recht kleinen Bruchteil der Stube Herr ist und schon behauptet ein Haus zu haben, in welchem er Wirt ist, und so wohnen in einer Stube 10, 12, 15 und auch mehr Seelen („ze se v t£ch, v zidovskej osade vymapirovanych 24 gruntech, nejenom 24, ale do 70 [mimo deti, zen, celädky a podruhüv] samych toliko hospodarüv vynachäzi, a to proto, ze v jednom kazctem grünte neb setnici 2, 3, 4, 5, i 6 hospodarüv jest a to tim zpüsobem, ze nekterej jest hospodafem na y2 neb % aneb näkym dosti malym dilem setnice pänem a jiz se pravi miti düm, v kter£m hospodarem jest, a tak v jedny setnici 10, 12, 15 i vice dusi preb^va"). Dieses Teilbesitzrecht an den Judenhäusern war in den Ghettos in Böhmen eine regelmäßige Erscheinung der nachweißenbergischen Zeit, das einerseits daher entsprang, daß die Zahl der Judenhäuser mangels Baugrund nicht in dem gleichen Verhältnis wachsen konnte, wie die rasch zunehmende Zahl der Juden in den böhmischen Städten nach dem Dreißigjährigen Kriege wuchs, anderseits hing die Erscheinung damit zusammen, daß die angesessenen Juden, die eine Realität (Haus) ihr eigen nannten, als Kontribuenten (Wirte) bei den Reduktionsbestrebungen und -plänen größeren Schutz genossen als diejenigen Juden, die keine Immobilien (Häuser) besaßen; aus diesen Gründen erwarben die Juden von ihren Glaubensgenossen wenigstens einen Hausteil und wurden so Partialpossessoren. Durch diesen Vorgang wurde das Eigentum an Judenhäusern in besitzrechtlicher Beziehung ein so kompliziertes Problem y daß die Hoffnungslosigkeit, es zu lösen, vor durchgreifenderen Veränderungen ihres Besitzbestandes schützte. 49 Es handelte sich um die auf dem beigeschlossenen Plane mit den Buchstaben V W X Y Z bezeichneten Häuser. — Das Konsistorium wies einerseits darauf hin, daß aus dem Graben hinter diesen Häusern die Juden angeblich, besonders während des Gottesdienstes, leicht in die Kirche zur Hl. Dreifaltigkeit hineinsehen könnten , ja sogar auf den Altar (das war aber nicht wahr, da der Haupteingang der Kirche nicht den jüdischen Häusern zugekehrt war), anderseits machte es auf die Feuersgefahr aufmerksam, die der Kirche von diesen Judenhäusern erwachsen könnte (in der Tat waren i. J. 1718 diese Häuschen abgebrannt, während die Kirche keinen Sehaden nahm). 50 Diese Verschiebung betraf neun Häuser, die auf dem Plane mit den Buchstaben DEF GHIKLM bezeichnet sind und die durch diese Vorschiebung 109 255

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