Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 231)
- Language
- German
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brechen gegen den Staat qualifizierte, und nicht gesonnen, die bisherige strenge und vielfach sogar grausame Persekutionspraxis zu ändern. Erst später, nach dem Siebenjährigen Kriege, stellte sich bei Maria Theresia in dieser Hinsicht infolge ungünstiger politischer Erfahrungen, unter dem Einfluß aufgeklärter Berater und bei abnehmender Lebensenergie eine gewisse Milderung der gegenreformatorischen Praxis ein. Im Jahre 1747 aber bestand die junge Königin unerbittlich auf den hergebrachten strengen Grundsätzen und die Aufdeckung der Sekte der sog. Bidschower Israeliten gab ihr den Anlaß, energisch gegen den geheimen Akatholizismus jeglicher Art in Böhmen einzuschreiten; denn über die Verbreitung desselben während des Krieges um die böhmischen Länder waren der Wiener Regierung auch noch andere beunruhigende Nachrichten zugekommen. In den Tagen, da Maria Theresia über das Schicksal des Johann Pita und Genossen entschied, am 8. Jänner 1748, wurde der Prager Statthalterei die Republizierung der Patente Karls VI. gegen die Ketzer74 anbefohlen und vier Tage später, am 12. Jänner 1748, gleichzeitig mit dem Urteil über Pita und Genossen, wurde an die Prager Statthalterei und an den Erzbischof ein Reskript erlassen, das ihnen zur Pflicht machte, sich über die Mittel zu einigen, wie in Böhmen die „jüdische" und andere Ketzerei auszurotten wäre und was zur Förderung der katholichen Religion zu unternehmen sei.75 Und an demselben Tage wurde in dem uns bereits bekannten Excitatorium und ebenfalls mit dem Hinweis auf die Aufdeckung der Sekte der sog. Bidschower Israeliten auch der Königgrätzer Bischof aufgefordert, für die Ausforschung und Ausrottung der Sektierer in seiner Diözese Sorge zu tragen, besonders unter dem Bauernvolke, das dem „Irrtum" sehr zugeneigt sei; und die geistlichen Verweser sollten entsprechend auf die religiöse Unterweisung bedacht sein, namentlich an jenen Orten, wo Sektierer aufgetaucht waren.78 Mit dem Reskript vom 19. April 1748 wurde dann die Religionskommission erneuert, die von Karl VI. im Jahre 1733 errichtet worden war; zu ihrem Vorsitzenden wurde der Obristlandhofmeister Graf Philipp Josef Gallas ernannt und zu Beisitzern der oberste Lehensrichter Graf Karl Gotthard Schaffgotsch, der Burggraf des Königgrätzer Kreises Josef Joachim Vancura von Itehnitz, der Prager Erzbischof Graf Manderscheid, der Generalvikar des Prager Erzbischofs, Ant. Vokoun, und der Strahower Abt Gabriel Wenzel Caspar.77 Mit Reskript vom 27. August 1748 wurde aber die Zusammensetzung der Religionskommission wesentlich geändert, und zwar so, daß zum Vorsitzenden der Oberstlandrichter Graf Philipp Kolowrat ernannt wurde, zu Beisitzern Graf Ernst Wilhelm Schaffgotsch, der Vizepräsident des Prager Appellationsgerichtes Graf Franz Karl Wratislaw, der Burggraf des Königgrätzer 230 84