Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 223)
- Language
- German
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eine Person zu finden, auf die man, wiewohl vermutlich erst nach langer Anstrengung, die Urheberschaft an der Sekte der sog. Bidschower Israeliten abwälzen konnte: den Bidschower Rabbiner Mendl. Mendls Namen sind wir in unseren Quellen zweimal begegnet. Am 20. April 1747 wurde er mit nocli zwei anderen Glaubensgenossen vom Königgrätzer Kreisamt für den 21. April vor die Appellationskommission nach Königgrätz vorgeladen, wobei ausdrücklich bemerkt wurde, der Bidschower Magistrat könne die Vorgeladenen ohne Geleit schicken, vorausgesetzt, daß nicht etwa ihre Flucht zu befürchten stehe. Daraus sieht man, daß Rabbiner Mendl bis dahin auf freiem Fuß war und daß die Appellationskommission keinen Grund hatte, sich seiner besonders zu vergewissern. Zum zweitenmal erschien der Name des Rabbiners Mendl bei der kirchlichen Einvernahme im Mai 1748, als Wenzel Janecek im Jaromefer Gefängnis aussagte, er sei in seinen judaistischen Grundsätzen von Johann Pita und dem Juden Mendl unterwiesen worden. Dazu kommt noch eine Anmerkung im Eintrage des Gedenkbuches der Bidschower Dechantei über unsere Sekte, der im Jahre 1835 in das Stadtgedenkbuch von Neubidschow übergegangen ist: der Chudonitzer Schneider Johann Pita, von seinen Eltern im katholischen Glauben erzogen, habe die Grundlagen in der jüdischen Religion von dem Neubidschower Rabbiner Mendl empfangen und habe mit zahlreichen Gesinnungsgenossen sowohl aus dem Dorfe Chudonitz als auch aus den Nachbardörfern mit den Juden gemeinsame Sache gemacht, ihre Synagoge besucht und ganz die jüdische Religion angenommen ,59 Der Eintrag im Gedenkbuche des Bidschower Dekanalamtes klingt wirklich sehr bestimmt. Doch wurde er zweifellos nicht gleichzeitig mit den Ereignissen gemacht, sondern frühestens erst nach der Hinrichtung Pitas, Johann Vaceks und der Ludmila Bourin. Immerhin scheint es, daß hier eher die allgemeine Überzeugung festgehalten wurde als eine erwiesene Tatsache. Denn bei der Lage der Juden und ihrem Verhältnis zur christlichen Bevölkerung und umgekehrt und namentlich bei ihrer Lage in den Jahren 1745—1748 läßt sich sehr schwer vorstellen, daß irgendeiner der Bidschower Juden, geschweige denn der Rabbiner Mendl, so weit gegangen wäre, wie dies der Eintrag im Gedenkbuche des Dekanalamtes behauptet. Sicher aber ist, daß der Rabbiner Mendl, obwohl er anfangs beiseite stand, zum Schlüsse doch kompromittiert wurde. Vielleicht gerade durch Wenzel Janecek, dessen Aussage bei der kirchlichen Untersuchung — und man muß annehmen, daß Wenzel Janecek schon vorher vor der Appellationskommission ganz gleich ausgesagt hat — ganz eindeutig und für Mendl sehr belastend war. Und doch ist es auffallend, daß das Urteil vom 12. Jänner 1748 von dem Rabbiner Mendl schweigt, wiewohl wir nach den erwähnten Nachrichten seine Nennung erwarten 222 76