Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 222)
- Language
- German
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Johann Vacek ,57 mit dem die Untersuchung begonnen, wurde enthauptet und sein Leichnam dann auf dem Scheiterhaufen verbrannt, der Ludmila Bourin aus Luzec, der Gattin des Johann Boura, die sich nicht bewegen ließ, ihren „Irrtum" zu widerrufen, wurde das Genick gebrochen und ihr Leichnam ebenfalls verbrannt.. .M Schließlich wäre noch über das Schicksal der inquirierten Bidschower Juden zu sprechen, welche gleich zu Beginn der Untersuchung von Johann Pita als Urheber seiner judaistischen Anschauungen bezeichnet worden waren. Leider geben aber die Quellen, die ich in der Lage war zusammenzubringen, auf diese Frage keinerlei Antwort. Wir haben erfahren, daß mit dem Urteil vom 12. Jänner 1748 keiner der untersuchten Juden verurteilt wurde — vier Juden sollten ihm zufolge sogar in Freiheit gesetzt werden und bei den übrigen war abzuwarten, was etwa gegen sie noch die verurteilten Sektierer aussagen würden, insbesondere in loco supplicii. Ob jedoch die Verurteilten gegen die Juden aussagten und was sie aussagten, ist mir unbekannt; fest steht jedoch, daß die ganze umfassende Untersuchung keinen hinreichenden Beweis für ihre Verurteilung erbrachte. Es scheint, daß wegen seines Verkehres mit den Sektierern unter allen am meisten Jakob Götzl kompromittiert war, doch dieser entzog sich — wie man dafürhalten muß — einer strengeren Strafe durch seinen Übertritt zum Katholizismus. Von den übrigen kann man jedoch mit Grund bezweifeln, daß sie den Sektierern als Instruktoren gedient hätten, am wenigsten dem Johann Pita, sei es auch nur in der Form, daß sie ihnen ihre religiösen Bücher geliehen hätten, besonders das Alte Testament. Übrigens ist meines Erachtens diese letztere Voraussetzung zu einem Großteil a priori absurd, da die jüdischen Religionsbücher zweifellos (das Alte Testament etwa ausgenommen) nur hebräisch waren, so daß es völlig ausgeschlossen ist, daß sich die Sektierer ihrer hätten bedienen können. Aus dem Urteil vom 12. Jänner 1748 sieht man also, daß Pitas Beschuldigung, als ob die Bidschower Juden die Urheber seiner religiösen Anschauungen gewesen wären, trotz der in die Dutzende gehenden Aussagen der untersuchten Sektierer nicht erwiesen werden konnte, wiewohl man nicht daran zweifeln kann, daß die Untersuchungskommission des Prager Appellationsgerichtes bemüht war, gerade in dieser Hinsicht völlige Klarkeit zu schaffen. Man muß sich vorstellen, daß das negative Untersuchungsergebnis mit den Bidschower Juden für ihre Richter verblüffend, ja geradezu unerklärlich war. Denn die Anschauungen der Sektierer trugen doch unstreitbar judaistischen Charakter. Und man muß sich auch die allgemein antisemitische Stimmung der behördlichen Kreise und der höheren Gesellschaftsschichten jener Zeit vor Augen halten, welche die Juden jeder Schlechtigkeit für fähig erachtet hätten. Endlich gelang es aber doch, 75 221