Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 221)
- Language
- German
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suchung pflegen und nach ihren Grundsätzen das Urteil schöpfen könne .51 Doch dieses grundsätzliche Ersuchen fand eine entschiedene Abweisung im Reskript Maria Theresias an den Prager Erzbischof d. d. 12. Jänner 1748, unter Hinweis auf die Bestimmung der Pragmatik vom 27. August 1721, daß der kirchlichen Macht eine Einvernahme in Prozessen mit Nichtkatholiken nur dann zustehe, falls man bei den Erhebungen durch das weltliche Gericht Ketzerei nicht mit Sicherheit feststellen könne, was jedoch bei dem Prozeß mit der „jüdischen Sekte" nicht vorgekommen war; dabei wurde auch auf das Schreiben Kaiser Karls VI. an den Erzbischof Khünburg vom 28. Dezember 1725 erinnert. Dessenungeachtet erhielt das erzbischöfliche Konsistorium vom Prager Appellationsgerichte nicht bloß eine Abschrift von dem Verhörsummar, sondern auch von den Einzeleinvernahmen der Hauptsektierer. Auf Grund dieser Akten erklärte dann das Konsistorium, es handle sich um keine neue Ketzerei, sondern um wirklichen Judaismus, also um ganz offenkundige „Ketzerei". Der Prager Erzbischof unternahm zwar noch einen Versuch durch sein Memorandum vom 29. Mai 1748, das er Maria Theresia vorlegte, um für die Ansprüche der kirchlichen Macht einige Zugeständnisse zu erlangen, doch sein Anspruch wurde abgewiesen mit Reskript vom 7. November 1748, das, wie gesagt, gleichzeitig mit dem Endurteil über Johannes Pita und Genossen erlassen wurde.52 Das Urteil vom 7. November 1748 bedeutete im Wesen den Schluß des Monstreprozesses mit der Sekte der sog. Bidschower Israeliten; seine Ergänzung fand es durch das vom Königgrätzer Konsistorium gefällte geistliche Urteil vom 3. Dezember 1748, demzufolge Pita samt Genossen aus der katholischen Kirche exkommuniziert wurde.53 Den düsteren Abschluß des Prozesses bildete die Vollziehung der Todesstrafen, deren Zahl — wie wir bereits gesehen haben — dem Ersturteil gegenüber von sieben auf vier herabgesetzt worden war. In Wirklichkeit wurden dann nur drei Hinrichtungen vollstreckt, denn der alte, achtzigjährige Wenzel Janecek aus Zadrazan, der in Jaromef eingesperrt war, starb vor der Durchführung des Urteils am 8. Juli 1748. Er hatte zwar vor dem Tode die kirchliche Lossprechung erlangt, doch wurde sein Leichnam, angeblich zum abschreckenden Beispiele, auf dem Jaromef er Schindanger verbrannt.54 Am 18. Dezember 1748 wurde in Bidschow der Haupturheber und Führer der Sekte, der Chudonitzer Schneider Johann Pita, hingerichtet; am Tage vor der Hinrichtung soll es den Missionären gelungen sein, Pita seinem „Irrtum" abspenstig zu machen,55 doch vermochte dies sein Schicksal nicht aufzuhalten: tags darauf wurde er, in einer Kuhhaut eingenäht, aus der Stadt auf die Richtstätte geschleift und dort verbrannt.56 Die beiden anderen Verurteilten wurden jedoch, unbekannt wann genau, in Königgrätz hingerichtet: der Prasker Schäfer 220 74