Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 218)
- Language
- German
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an ausgeschaltet, ganz abgesehen davon, daß es ihr auch nicht gegönnt war, als erste die weltliche Macht auf diese Sekte aufmerksam zu machen und zum Einschreiten zu veranlassen. Die Aufdeckung der Sekte der sog. Bidschower Israeliten war überhaupt für die kirchliche Macht in Böhmen und speziell in der Königgrätzer Diözese sicherlich eine sehr unangenehme Angelegenheit. Sie zeigte, daß die langjährige intensive Missionstätigkeit, ihren scheinbaren äußeren Erfolgen zum Trotz, die sich in Meldungen über Konfiskationen akatholischer Bücher und in Übertritten bzw. Abmeldungen geheimer Akatholiken von „Häresien" kundgaben, das Aufkommen einer neuen Sekte nicht zu verhindern vermochte; die ganze Tätigkeit erschien dadurch kompromittiert. Wir haben bereits gehört, wie scharf Wien in dem an den Königgrätzer Bischof gerichteten Excitatorium vom 12. Jänner 1748 es der kirchlichen Administrative verwies, daß die aufgedeckte Sekte schon jahrelang bestehen konnte, ohne daß das Königgrätzer Konsistorium und die geistlichen Faktoren an den Orten, wo die Sekte zum Vorschein kam, überhaupt eine Ahnung hatten; Wien fand dies geradezu unglaublich. Und noch nach mehr als einem halben Jahre konnte sich die Wiener Regierung in ihrem Reskript vom 27. August 1748 an den Prager Erzbischof sowie an die Bischöfe von Königgrätz und Leitmeritz, als sie ihnen die Erneuerung der Religionskommission anzeigte, nicht den neuerlichen, wenn auch etwas gemilderten Tadel an die kirchliche Administrative in Böhmen ersparen, daß sie die Sekte weder wahrgenommen noch angezeigt.47 In dem Excitatorium vom 12. Jänner 1748 ersuchte dann Maria Theresia den Königgrätzer Bischof, erheben zu lassen, ob die Schuld daran, daß die Sekte ungehindert jahrelang bestehen konnte, etwa das Königgrätzer Konsistorium, den Bidschower Dechanten oder andere Pfarrer treffe, und im Bejahungsfalle ersuchte sie, die Schuldigen bestrafen zu lassen.48 All das war eine unverhohlene, ja schroffe Mißtrauenskundgebung an die Kirchenadministrative Böhmens. Es muß aber hinzugefügt werden, daß dieses Mißtrauensvotum der Wiener Regierung gegen die böhmische Kirchen Verwaltung ohne Zweifel ungerecht war. Das Königgrätzer Konsistorium entfaltete seit Jahren wirklich eine umfassende Tätigkeit, um in der Diözese die akatholische „Ketzerei" auszurotten, und sein Mißerfolg in diesem Punkte war nicht etwa auf die Gleichgültigkeit oder Nachlässigkeit der kirchlichen Organe zurückzuführen, sondern auf die allgemeinen Verhältnisse und die zu diesem Zwecke angewandten Mittel. Es ist nicht bekannt, ob der Königgrätzer Bischof die im Excitatorium vom 12. Jänner 1748 anbefohlene Untersuchung durchführen ließ; man kann daran mit gutem Grunde zweifeln. Der Bidschower Dechant Escherich, in dessen Dekanats- und Vikariatssprengel der Haupturheber der Sekte lebte und wo auch ihr 71 217