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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 217

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 217)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644311--3594-2647942
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ein, das vom Appellationsgericht mit dem Berieht d.d. 22. April 1748 einbegleitet wurde mit der Fürsprache um Nachsicht, bzw. Milderung der Strafen.43 Es dauerte jedoch wieder länger denn ein halbes Jahr, bevor Wien entschied. Erst am 7. November 1748 fiel die definitive Entscheidung über die Strafen für Johann Pita und Genossen. Der genaue Inhalt ist mir leider wiederum nicht bekannt, sicher aber war die Fürsprache des Prager Appellationsgerichtes auf Milderung der Strafen nicht zwecklos gewesen.44 Insbesondere wurde die Todesstrafe dem nachträglich verurteilten Dreiblatt Georg Psenicka, Georg Chaloupka vulgo Krcmafik und Lukas Volnyerlassen und die Genannten zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt.45 Das Endurteil über Pita und Genossen hatte — wie wir bereits gesehen haben — die Härte des Ersturteiles nicht unwesentlich gemildert. Gleichzeitig damit erschien ein Reskript Maria Theresias an den Prager Erzbischof, das die Antwort auf das der Herrscherin eingesandte Memorandum des Erzbischofs vom 29. Mai 1748 darstellte; es gestattet uns zugleich einen tieferen Einblick in die formale Seite des Prozesses mit der Sekte der sog. Bidschower Israeliten. Es wurde bereits darauf hingewiesen, wie der Prozeß begonnen hatte : der Bidschower Dechant Escherich wurde vom Bidschower Ökonomieverwalter auf die religiöse Bedenklichkeit des Prasker Schäfers Johann Vacek aufmerksam gemacht und von diesem führte die Spur unmittelbar zur Hauptperson der Sekte, Johann Pita. Bevor jedoch Dechant Escherich die Untersuchung durchgeführt hatte, kam ihm der Königgrätzer Kreishauptmann Vancura von ftehnitz zuvor. Wir haben auch daran erinnert, daß der Kreishauptmann Vancura auf die Sache nicht vom Dechant Escherich aufmerksam gemacht wurde, wie dies der Dechant vor dem Königgrätzer Konsistorium am 9. Jänner 1747 ausdrücklich festgestellt hat, und daß daher die gegenteilige Behauptung Svateks nicht auf Wahrheit beruht. So entzog sich gleich von allem Anfang die Untersuchung mit Pita und Genossen den kirchlichen Händen und gelangte in die Hände der weltlichen Macht. In der Relation des Königgrätzer Konsistoriums an den Bischof vom 10. Jänner 1747, die auf die Meldung des Bidschower Dechants Escherich hin erstattet wurde, findet sich die Bemerkung, es sei nicht bekannt, wie der Kreishauptmann Vancura von der Sekte erfahren habe;46 das ist sicher nicht belanglos, sondern muß als Entschuldigung aufgefaßt werden. Zweifellos empfand das Königgrätzer Konsistorium den augenblicklichen Zugriff des Königgrätzer Kreishauptmannes als Repräsentanten der weltlichen Macht in die Untersuchung mit Ausschluß der kirchlichen Administrative peinlich, ja drückend, denn die kirchliche Macht sah sich auf diese Weise entgegen ihren ursprünglichen Absichten gleich von Anfang 216 70

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