Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 215)
- Language
- German
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vulgo Krcmarik in Königinhof und Wenzel Janecek in Jaromer; in Königgrätz war vielleicht auch Ludmila Bourin eingesperrt. Wie bereits wiederholt bemerkt, sind die Akten der Prager Appellationskommission über die Untersuchung des Johann Pita und dessen Gesinnungsgenossen heute verschollen und so ist der Forschung eine Hauptquelle zur Kenntnis ihrer Anschauungen entzogen. Weder die Quellen, die hier zur Rekonstruktion des Prozesses mit der Sekte benützt wurden, noch das Urteil vom 18. Jänner 1748 bieten in dieser Hinsicht irgend etwas. Nichtsdestoweniger sind wir doch nicht ganz ohne Quellen und für die vermißten Akten des Appellationsgerichtes bieten einen gewissen Ersatz die Ergebnisse der kirchlichen Untersuchung, die sich in den Protokollen des Königgrätzer Konsistoriums verzeichnet finden. Zu der angedeuteten Untersuchung kam es im April und Mai 1748 und den Anstoß dazu gab der Bidschower Dechant Escherich. Dieser zeigte dem Königgrätzer Konsistorium an, Johann Pita habe sich schon so weit bekehrt, daß er Christus als rechten Messias und Gott ansehe und daß er in dieser Hinsicht das glaube, was die katholische Kirche lehre. Escherich fragte, wie er gegen Pita und die übrigen Sektierer, die zu Zwangsarbeit oder zur Ablegung des Glaubensbekenntnisses verurteilt worden waren, vorgehen solle. Die Anfrage des Bidschower Dechants bildete den Verhandlungsgegenstand in der Sitzung des Königgrätzer Konsistoriums am 7. März 1748. Sie zeitigte die Instruktion für Dechant Escherich: Johann Pita sollte zu einem umfassenden Geständnis seines Irrtums veranlaßt werden und zu einer reumütigen Rückkehr zur katholischen Kirche. Pitas Verhör, welches der Dechant entweder mit dem ihm zur Seelsorge zugeteilten Pater Missionär oder einem Nachbarpfarrer „als Richter" vornehmen sollten, sollte in ein ordentliches Protokoll gebracht und dem Konsistorium zur Entscheidung eingesandt werden. Hinsichtlich der übrigen abgeurteilten Sektierer sollte der Dechant eifrig über ihren Handel und Wandel wachen und sollte keinen von ihnen zum Sakramentenempfang zulassen, auch nicht zu den bevorstehenden Osterfeiertagen, es wäre denn, er hätte bei ihnen Zeichen wahrhaftiger Buße und des Verlangens nach Versöhnung mit der Kirche wahrgenommen, wiewohl sich das Konsistorium auch für diesen Fall endgültige Entscheidung vorbehielt.38 Dechant Escherich nahm Pitas Verhör mit dem Pater Missionär Dobf enovsk f im Sinne dieser Instruktion ab. Doch das Königgrätzer Konsistorium, das sich mit der Sache in seiner Sitzung vom 18. März 1748 befaßte, war damit nicht zufrieden und trug dem Bidschower Dechant auf, das Verhör zu ergänzen und Pita zu einem vollkommenen und aufrichtigen Geständnis zu bringen .89 Was Pita bei den ersten Verhören des Dechanten Escherich und ebenso bei der protokollarischen Einvernahme ausgesagt hat, das erfahren wir 214 68