Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 213)
- Language
- German
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kommission auf Bestrafung der christlichen Sektierer Georg Chaloupka vulgo Krcmafik, Lukas Volny und Georg Psenicka und entschied, diese seien mit der gewöhnlichen Strafe zu bestrafen, die für Lästerer festgesetzt sei, wobei ihnen das Gnadengesuch zugebilligt wurde, das ebenso wie bei den Obgenannten mit einem Gutachten der Appellationskommission einbegleitet werden sollte. Dagegen bestätigte das Reskript den Antrag der Appellationskommission, den Karl Volny, Georg Volny, Georg Smetana und Georg Mikuldsek mit einem Jahre, den Wenzel Cerny aber und die Anna Zimkin mit einem halben Jahre Zwangsarbeit zu bestrafen, wobei alle bei Beginn und Beendigung der Arbeit je zwanzig Peitschenhiebe verabfolgt erhalten sollten. Die Appellationskommission sollte noch vor Kundmachung dieses Urteils entsprechend dem größeren oder geringeren Verschulden der genannten Verurteilten ihnen die Arbeit entweder im Prager Zuchthaus oder bei der Straßenreparatur anweisen. Vor ihrer Entlassung nach Abbüßung der Strafe sollten die Verurteilten das katholische Glaubensbekenntnis ablegen. Ebenso bestätigte dann das Urteil den Antrag der Appellationskommission, dem Sloupner Jäger Matthias Svejda und Matthias Husek sowie dem Juden Jakob Götzl die Untersuchungshaft in die Strafe einzurechnen und sie demnach freizulassen; Svejda und Husek hatten jedoch vor ihrer Freilassung das katholische Glaubensbekenntnis abzulegen. Ebenso bestätigte das Urteil vom 12. Jänner 1748 den Antrag der Appellationskommission auf die Bestrafung von Sektierern, die auf freiem Fuße belassen worden waren. Von diesen wurden verurteilt: Katharina Janeckin, Gattin des Wenzel Janecek, Martin Vacek, Magdalena Vanicek aus Levin, Wenzel Veyr, Jakob Janecek, Wenzel Sebek und Matthias Sebek zu einjähriger Zwangsarbeit bei der Straßenherstellung und zu zwanzig Karabatschenstreichen bei Beginn und Beendigung der Arbeit, Dorothea Chaloupkin, Gattin des Georg Chaloupka vulgo Krcmafik, Johann Vrbicky, Georg Veseli), Anna Bartouskin, Magdalena Zimkin, Elisabeth Pitin, Matthias Hladik, Magdalena Vanickin aus Neustadt (bei Chlumetz), Johann Janecek und Georg Vacek zu halbjähriger Zwangsarbeit bei der Straßenherstellung. Alle diese Verurteilten sollten vorher das katholische Glaubensbekenntnis ablegen. Dem Juden Enoch sollte die Strafe nachträglich je nach dem Untersuchungsergebnis bemessen werden. Die leichteste Bestrafung bestand aus der Ablegung des katholischen Glaubensbekenntnisses. Diese wurde im Urteile vom 12. Jänner 1748 nach dem Antrage der Appellationskommission für folgende Personen festgesetzt: Dorothea Holoubkin, Tochter des Georg Holoubek, Anna Sebkin, Anna Midlochin, Elisabeth S^korkin (Sejkorin), Anna Sjjkorkin (Sejkorin), Ludmila Cernp, Gattin des Wenzel Cerny, Johann Krejci, 212 66