Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 211)
- Language
- German
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kennengelernt haben, wurden wegen Zugehörigkeit zu unserer Sekte gegen 120 Personen untersucht und es gibt keine Stütze für die Vermutung, daß die wirkliche Zahl der Sektierer wesentlich höher gewesen wäre, sondern es hat im Gegenteil den Anschein, als wären im Jahre 1747 bis auf geringfügige Ausnahmen so gut wie alle verraten worden. Mit den angeführten Namen ist allerdings die Zahl der im Jahre 1747 untersuchten Personen nicht erschöpft. Wir haben bereits gesehen, daß Johann Pita bei dem vorläufigen Verhör schließlich die Urheberschaft seiner Anschauungen auf die Bidschower Juden abwälzte und daß drei derselben sofort festgenommen wurden. Die Namen dieser Verhafteten werden nicht genannt; wiewohl die Zahl stimmt, waren es wohl kaum Salomon (Samuel) Caspar, Bernard Vlcek und Rabbiner Mendl. Denn diese wurden, wie bereits bemerkt, vom Königgrätzer Kreisamt für den 20. April 1747 zum Verhör vor die Appellationskommission mit dem ausdrücklichen Zusatz vorgeladen, sie könnten „libero pede" geschickt werden, falls nicht etwa zu besorgen sei, sie könnten fliehen. In der Tat war dann die Zahl der untersuchten Juden zweifellos größer, mag sich dies auch aus den Quellen, die mir zur Hand waren, nicht genau bestimmen lassen. Das über die Sektierer am 12. Jänner 1748 gefällte Urteil80 führt im ganzen zehn Juden an: Mendl Götzl, Jakob Götzl, Jakob Moyses, Isaak Moyses, Bernard Vlcek, Salomon (Samuel) Caspar, Elias Schick, Löwl (Jakob) Tausik, Samuel Veith und Enoch. Daran ist noch ein Name anzuschließen, der zwar in dem Urteil vom 12. Jänner 1748 nicht genannt wird, an den sich aber ein tragisches Geschick knüpft, der Name des Bidschower Rabbiners Mendl. Es scheint jedoch, daß sich unter den drei gleich nach dem ersten Verhöre Pitas verhafteten Bidschower Juden Jakob Götzl befand, der sehr bald nach Prag geschickt und hier gefangen gehalten worden sein dürfte. Und es war wohl auch am wahrscheinlichsten eben dieser Jakob Götzl, der besonders mit Johann Pita, bzw. auch mit anderen Sektierern vertraulichere Beziehungen unterhielt und dem deshalb eine sehr schwere Strafe drohte. Sonst könnte man sich wohl kaum erklären, daß sich Jakob Götzl im April 1747 zu einem für einen Juden jener Zeit außerordentlich schweren Opfer entschloß, zum Übertritt zum katholischen Glauben, worin ihm auch seine beiden Söhne folgen sollten.81 Die Appellationskommission verhörte in Königgrätz 86 Personen und beendete ihre Untersuchung etwa in der letzten Aprilwoche des Jahres 1747. Ein Teil der untersuchten Anhänger der Sekte blieb in Haft82 und wurde in die Stadtgefängnisse im Königgrätzer Kreise und nach Prag verschickt; unter denen, die in Bidschow gefangengehalten wurden, waren namentlich die Untertanen der Chlumetzer Herrschaft, die Brüder 210 64