Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 197)
- Language
- German
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führt uns, wie wir noch sehen werden, in den Hauptmittelpunkt der Sekte der Bidschower Israeliten, in das Städtchen Zizelitz auf der Herrschaft Chlumetz, wo sich auch, in der Familie Vrbicky, unsere Sekte um Bidschow am längsten gehalten hat. Es handelte sich um die Einleitung des Verfahrens gegen den Matthäus Koupüek wegen Verdachtes der Ketzerei und Lästerung gegen Johann von Nepomuk. Einige Jahre später, im Jahre 1756, wurde auf denselben Verdacht hin und wegen der Äußerung, der Papst sei der Antichrist, auch Koupüeks Bruder Georg, Schmied in Zizelitz, in Untersuchung gezogen. Trotzdem Matthäus seinen Bruder anzuschwärzen und sich zu entlasten versuchte, wurden schließlich beide Brüder vom Königgrätzer Konsistorium als gefährliche Ketzer erkannt und Matthäus Koupüek wurde zum abschreckenden Beispiel für andere im Jahre 1759 von seiner Obrigkeit, dem Grafen Leopold Kinsky, sogar von der Chlumetzer Herrschaft verwiesen.10 Die Entschließung Graf Leopold Kinskys d. d. 13. August 1759, jeder seiner Untertanen, der der Ketzerei überführt würde, sollte sein Vermögen einbüßen und samt seiner Familie von der Herrschaft verwiesen werden, blieb jedoch wirkungslos, wohl deshalb, weil deren Durchführung dem Herrschaftsbesitzer eine ziemliche Einbuße an Untertanen verursacht hätte. Wir werden gleich wahrnehmen, daß sich die Prozesse mit den Chlumetzer Untertanen wegen „Ketzerei" immerzu wiederholten und daß die Akatholikenbewegung auf dem Gebiete von Chlumetz eher zunahm denn abflaute, bzw. daß die geheimen Akatholiken ihre Überzeugung nicht so vorsichtig verbargen wie vordem. Doch der Bidschower Dechant hatte — von der Sekte der Israeliten abgesehen — geheime Nichtkatholiken auch in dieser Zeit unmittelbar in seinem Pfarrsprengel. Im Jahre 1752 untersuchte er gleich zwei Fälle, den Georg Vlastnik11 und die Magdalena Rocek; die Rockin war ein vom katholischen Standpunkt besonders bedenklicher Fall: man wies ihr nach, sie hätte sich nicht bloß über die Zwecklosigkeit der Anrufung der Heiligen, gegen die Prozessionen und gegen die Reliquien Verehrung ausgelassen, sondern auch die Sekte der Bidschower Israeliten verteidigt.12 Im Jahre 1753 inquirierte dann der Bidschower Dechant die Dorothea Volejmk13 und den akatholischen Emissär Matthäus Voloun.1* Von Chlumetzer Untertanen wurde in Bidschow eine Zeitlang gefangen gehalten der 2izelitzer Georg Vrbicky, der schon im Jahre 1747 wegen Zugehörigkeit zur Sekte der sog. Bidschower Israeliten in Untersuchung war, den man jetzt mit dem uns schon bekannten Matthäus Koupüek in Verbindung brachte und der im Dezember 1758 vom Königgrätzer Konsistorium wegen seiner Auslassungen gegen Johann von Nepomuk als der Ketzerei verdächtig erkannt wurde.15 Zugleich mit Georg Vrbicky wurde vom Königgrätzer Konsistorium wegen Lästerung 196 50