Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 198)
- Language
- German
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des Altarsakramentes der 2izelitzer Einwohner Josef Zddnsky1* der Ketzerei für verdächtig erklärt; er stammte vermutlich aus der Familie Zldänsky, von der schon bei Georg Koupüek die Rede war;17 der dritte 2ize]itzer, Georg Stecket, der wegen Ketzereiverdacht zu Smidar gefangen saß, wurde dagegen an dem gleichen Tage von einer weiteren Untersuchung freigesprochen.18 Im Jahre 1758 betraute das Königgrätzer Konsistorium den Bidschower Dechant mit der Untersuchung des Wenzel Bendas und Michael Mdra, wieder aus 2izelitz, und des Johann Vytlacil aus dem Dorfe Hradist'ko wegen Ketzereiverdachtes.19 Im Jahre 1759 untersuchte der Bidschower Dechant wegen Ketzereiverdachtes auch die Bidschower Untertanin Katharina, Witwe nach Georg Policky aus dem Dorfe Zachrasfan, der vor zehn Jahren wegen seiner Bibel in Untersuchung stand; der Katharina Policky wurde zur Last gelegt, sie habe am Sonntag Brot gebacken, sowie ihre angebliche Äußerung, die Beichte sei zwecklos und die Priester seien auch sündige Menschen; man konnte ihr jedoch die genannten Verfehlungen nicht nachweisen und so wurde sie von dem Königgrätzer Konsistorium nur dazu verurteilt, vor zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis abzulegen, und sie wurde unter Aufsicht gestellt ,20 Ein beredtes Zeugnis dafür, wie tief und in wie weitem Umfange der geheime Akatholizismus auf der Herrschaft Chlumetz eingewurzelt war und wie wirkungslos die erwähnte Entschließung des Herrsehaftsbesitzers Grafen Leopold Kinsky d. d. 13. August 1759 war, sind sicherlich die folgenden fünf Urteile des Königgrätzer Konsistoriums d. d. 5. März 1760 gegen Chlumetzer Untertanen wegen Ketzerei: Johann Klecka aus Zizelitz wurde verurteilt wegen Verwahrung von ketzerischen Büchern und wegen seiner Äußerungen, es gebe nur zwei Sakramente, es gebe kein Fegefeuer, die Heiligen könnten keine Fürbitte leisten, der Ablaß sei eine bloße Fiktion usw.21 Johann Janouch aus dem Dorfe Loukonos, ein Zizelitzer Pfarrkind, war der Verwahrung von ketzerischen Büchern und verschiedener ketzerischer Äußerungen beschuldigt.22 Daniel Kubdnek aus dem Dorfe Groß-Vyklek hatte bei sich ketzerische Bücher verwahrt und gelesen, namentlich Luthers Katechismus.23 Maria Haltuf aus dem Dorfe Zehun hatte ein ketzerisches Buch verwahrt und glaubte, man solle das Altarsakrament unter beiderlei Gestalten empfangen.24 Martin Horäk (Johann Hlava) schließlich aus dem Dorfe 2ehun hielt bei sich ketzerische Bücher verwahrt und glaubte, es gebe nur zwei Sakramente, es gebe kein Fegefeuer und die Heiligen könnten keine Fürbitte leisten usw.25 Nach dem Jahre 1760 ist in den Dokumenten über geheime Akatholiken im Bidschower Dekanalarchive wieder eine mehrjährige Lücke zu verzeichnen, die sicherlich zum Teil mit dem siebenjährigen Kriege 51 197