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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 193

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 193)
Language
German
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IRI
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gestellt waren, hier schlössen sie eventuell auch ihre mit Gefährdung der persönlichen Freiheit und des Lebens unternommenen Botengänge ab und vertrauten die Vollendung ihrer Sendung den Akatholiken im Bidschower Lande an, dessen natürliche Beschaffenheit nicht mehr so viel sichere Verstecke bot wie die Gegend von Hof itz weiter ins Gebirge. Dieses geheime Akatholikentum im Gebiete von Bidschow ist freilich eine Fortsetzung des vorweißenbergischen Akatholikentums. Unkatholisch, hussitisch war Neu-Bidschow samt Umgebung schon unter dem Herrschaftsbesitzer Czenko von Wartenberg geworden und blieb unkatholisch bis zum gewaltsamen religiösen Umsturz während des Dreißigjährigen Krieges; damals wurde es notgedrungen wieder katholisch. Das Einwohnerverzeichnis der Stadt Neu-Bidschow und dessen untertäniger Dörfer (Zachrastany, Vysocany, Chudonice, Prasek und Zechovice) nach dem Glaubensbekenntnis, angelegt im Jahre 1651 im Zusammenhange mit der im ganzen Lande veranstalteten Konskript ionsaktion, welche die Grundlage für eine vollständige katholische Restauration in Böhmen bilden sollte, führt zwar an, alle Einwohner der Herrschaft Bidschow seien bis auf einen katholisch und bemerkt: ,,und so seien Gott sei Dank alle Nachbaren, Insassen, Quartierleute sowohl in dieser Stadt Neu-Bidschow so auch die untertänigen Leute, soviel sich deren in unseren Dörflein immer finden mögen, mitsamt ihren Kindern, samt ihrem Gesinde ohne Unterschied des Geschlechtes in Erfüllung des Willens Gottes und in gehorsamer und untertäniger Entsprechung des Willens seiner Kaiserlichen Majestät des Königs, unseres allergnädigsten Herrn, katholisch."1 Doch die Angaben und Behauptungen des Untertanenverzeichnisses sind offenkundig falsch. Der Unwahrheit zeiht es vor allem der Bericht der Reformationskommission selbst, welcher anzeigt, die Kommissäre hätten in den Jahren 1651—1652, demnach erst nach vollzogener Konskription, auf dem Gebiete von Bidschow 675 Personen zum Katholizismus bekehrt.2 Es ist daher mehr als wahrscheinlich, daß bei der Verfassung des Einwohnerverzeichnisses der Herrschaft Bidschow nach dem Glaubensbekenntnisse vom Jahre 1651 eine große Rolle das Bestreben der Stadtverwaltung spielte, der Herrschaft ihren Eifer in der Verbreitung der katholischen Religion zu beweisen. An der Spitze der Stadtverwaltung stand damals der berüchtigte Kaiserrichter Johannes Dentulin, ein gewalttätiger und gewinnsüchtiger Mann, der während des Krieges große Veruntreuungen an Widmuts- und Stadtgut verübt hatte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch im Bidschower Ländchen in nachweißenbergischer Zeit geheime Akatholiken verblieben waren, mag auch ihre Zahl nicht bekannt sein und mag es auch leider an Anhaltspunkten fehlen, sie annähernd abzuschätzen. Soviel kann man jedoch mit Recht annehmen, daß ihrer nicht allzuviele waren, wie ja 192 46

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