Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 191)
- Language
- German
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bergische Stimmung gegen die Juden mit größerem Nachdruck und mit mehr Ungestüm zum Durchbruch kam. Diese judenfeindliche Stimmung erreichte ihren Höhepunkt in der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts. Damals drangen ihre Forderungen vernehmbar selbst in die Regierungskreise und riefen bei der Böhmischen und bei der Hofkammer, die aus fiskalischen Gründen die Juden weitestgehend schützten, den zähesten Widerstand hervor. Diese umsichgreifende judenfeindliche Stimmung der nachweißenbergischen Zeit finden wir auch in Bidschow: hier suchte sie sich namentlich im Zusammenhang mit den Arbeiten der Visitationskommission einerseits und mit der völligen Einäscherung des Ghettos im Jahre 1718 geltend zu machen. Doch diese offiziellen Aktionen, obwohl innerlich mit der Allgemeinstimmung zusammenhängend, erzielten keinen greifbareren Erfolg; auch der für die Juden in Böhmen im Jahre 1726 allgemein festgesetzte Numerus clausus erzielte keinen.82 Das Verzeichnis der Bidschower Häuser und Juden vom Jahre 1737 läßt dies ganz deutlich erkennen. Man sieht also, daß die offizielle Haltung Bidschows zu seinem Ghetto in der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts, also gerade vor der Zeit, bevor im Sprengel der Bidschower Herrschaft die Sekte der sog. Bidschower Israeliten auftrat, keineswegs freundlich war und daß die höheren städtischen Schichten auf das Ghetto mit Haß und Verachtung herabsahen, wiewohl auch diese Stadthonoratioren sich nicht dem wirtschaftlichen Verkehr mit den Juden entzogen und bei ihnen einkauften. Leider haben sich aus Bidschow keine Nachrichten erhalten, die uns einen Einblick in das Verhältnis der unteren Schichten der Stadtbevölkerung und besonders in das Verhältnis des Landvolks aus der Umgebung zu den Bidschower Juden gestatten würden. Wir erfahren nichts über das christliche Hausgesinde unter den Juden, wiewohl man ein solches mit großer Wahrscheinlichkeit voraussetzen darf und obwohl bei der verhältnismäßigen Kleinheit der Stadt eine gegenseitige Kontrolle stets möglich war; und wir wissen auch nichts davon, wie oft aus den untertänigen Bidschower Dörfern die Einwohnerschaft ins Ghetto billig einkaufen und verkaufen kam. Es ist aber nicht zu zweifeln, daß solche Geschäftsverbindungen bestanden, und zwar in bedeutendem Umfang, und daß nicht bloß die Landbevölkerung geschäftehalber ins Ghetto gii g, sondern auch die Juden aus demselben Grunde auf die Dörfer. Aus dem Fehlen von Nachrichten über einen solchen vorauszusetzenden Verkehr muß man schließen, daß es sich um Handelsbeziehungen handelte , die zwar den christlichen Handelsleuten ein Dorn im Auge waren, die sich aber ausschließlich auf das Gebiet des Handelsmäßigen beschränkten. Es ist nicht zu zweifeln, daß man jeden intimeren Verkehr der Judenschaft mit der christlichen Bevölkerung unter der obwaltenden 190 44