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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 189

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 189)
Language
German
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…/2644300-2644311--3566-2647914
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Judenfriedhofes und gestattete auch, daß daselbst fremde Juden begraben würden, allerdings gegen eine bestimmte Taxe an die Stadt, ferner regelte es auch die Taxen für die Ausfolgung von amtlichen Inkolatsbescheinigungen .79 Zur selben Zeit wurde auch endgültig der alte und uns schon bekannte Streit in der Jurisdiktionsfrage der Bidschower Juden beigelegt , und zwar zugunsten der Machtbefugnis des Unterkämmereramtes der kgl.-böhmischen Leibgedingstädte.80 Welch großen Umfang das Bidschower Ghetto vor der Mitte des XVIII. Jahrhunderts angenommen hatte, trotz der offenkundig steigenden judenfeindlichen Stimmung und trotz der Bemühung, seine Population herabzudrücken, das beweist das Verzeichnis der Neubidschower Häuser und Einwohner vom Jahre 1737, welches gelegentlich der Erhebungen über den Tabakverbraueh angelegt worden war.81 Laut dieses Verzeichnisses stellte die Judenschaft fast ein Drittel der Bidschower Stadtbevölkerung, denn es gab in der Stadt dieses Jahr 139 Häuser (groß und klein), auf der Vorstadt 83, Meierhöfe mit Pächtern 23, Mühlen 4, Schankhäuser 3 und 27 Judenhäuser, Juden über 15 Jahre 105 Personen. Es scheint, als ob die Zahl der christlichen Bevölkerung im Verhältnis zur Wirklichkeit doch nur niedrig angegeben wäre, oder handelt es sich vielleicht nur um die Bevölkerung, die im eigenen Hause wohnte. Die Zahl der jüdischen Bevölkerung wird wohl, wenigstens annähernd, richtig sein. Danach kann man sich eine Vorstellung machen, welche Rolle die Juden im örtlichen Handel spielten — denn auch jetzt bildete der Handel ihre Hauptbeschäftigung — und welche Spannung, ja welcher Haß aus diesem entschiedenen Übergewicht des jüdischen Elementes in den Christenkreisen, namentlich unter den Handelsleuten entsprang. Und schließlich: ein Vergleich der Bevölkerung des Bidschower Ghettos und der Zahl ihrer Häuser zeigt klar, wie beschränkt um die Mitte des XVIII. Jahrhunderts die Wohnverhältnisse im Bidschower Ghetto waren, besonders im Vergleich mit den Verhältnissen in den Christenhäusern; denn man muß bedenken, daß sich durch Hinzuzählung der Judenkinder unter 15 Jahren die Bevölkerung sicher fast um 100% steigern würde. Auch darin unterschied sich übrigens das Bidschower Ghetto infolge Unterbindung des bauliehen Wachstums keineswegs von den Ghettos in anderen Städten Böhmens, ja nicht einmal von dem Prager Ghetto jener Zeit... Die spärlich erhaltenen Quellen haben uns den Ursprung und die Entwicklung des Bidschower Ghettos vom Anfang der theresianischen Zeit an nur in den gröbsten Grundzügen zu verfolgen gestattet, und auch hiebei nicht ohne bedeutende Lücken; doch ergibt sich daraus, daß sich die faktische (allerdings nicht überall auch die rechtliche) Stellung der Bidschower Juden grundsätzlich keineswegs von der Stellung der Juden 188 42

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