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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 185

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 185)
Language
German
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IRI
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war der Hauptgrund zweifellos, daß die christlichen Hausbesitzer sich an dem Mauerbau nicht beteiligen wollten; und so hatte der Stadtrat aus städtischem Geld zum Neubau des Markusischen Judenhauses am Eck,71 das „von Ziegel und Stein" erbaut war, tausend Ziegeln „zwecks besserer Festigung4' (pro iepsf upevnem) beigesteuert. Sonst kam der Bericht auch auf andere Resolutionspunkte der Statthalter vom 26. September 1718 zurück. Wir haben gesehen, daß der Bidschower Rat mit seinem Anspruch, daß die Juden auch mit der Stadt kontribuieren sollten, nicht durchgedrungen war; jetzt bat er lediglich resigniert um gnädige Manutenierung, daß die Juden, was sie jährlich in den Stadtsäckel abzuführen verpflichtet seien, abführen sollten. In der Eigentumsfrage der Judenhäuser versprach dann der Stadtrat, sich nach dem Befehl der Statthalter einzurichten, daß auf künftige Zeiten in einer Stube oder nach ihrer Ausdrucksweise in einem Hause immer nur ein Wirt oder Possessor mit Weib und Kind wohne, ferner, daß kein auswärtiger Jude von der hiesigen Judenschaft ohne Wissen und Willen des Magistrats aufgenommen werde und andere verdächtige Juden nicht beherbergt würden; sie würden auch auf künftige ewige Zeiten fremden und auswärtigen Juden keine Possession gestatten, und eher dafür sorgen, daß die Zahl der Judenschaft gesenkt werde. Schließlich versprach der Stadtrat, dem Befehle nachzukommen, daß nicht mehr Juden geduldet werden würden als im Jahre 1654 vorhanden waren, und man wolle sich bemühen, sie nach der höchsten Möglichkeit auf den früheren Zustand zu reduzieren; der Stadtrat erklärte, alle Juden, die nach den Stadtbüchern keinen Posseß hätten oder gegen sein Wissen und Willen von den Juden aufgenommen worden wären, von der Stadt zu weisen und zu verjagen; der Stadtrat bat um gnädige Protektion und Assistenz, auf daß dieser sein Vorsatz von niemandem turbiert oder ins Gegenteil gekehrt werde. Den Bericht des Bidschower Stadtrates ergänzte dann der Königgrätzer Kreishauptmann Dobfensky durch die Meldung, er habe mit Johann Wenzel Klusäk von Kostelec persönlich das Bidschower Ghetto visitiert und gefunden, daß die neuen Judenhäuser zwar laut Vorschrift aufgebaut seien,72 doch hätten die Juden bisher ihr Gemeindehaus nicht erneuert und für dessen Bewohner eigene Häuschen an der Stadtmauer errichtet, wo vorher kein Bauplatz gewesen wäre, so daß sich die Fläche des jüdischen Ghettos vergrößert hätte.78 Der Kreishauptmann mußte allerdings dazu bemerken, die Juden hätten hiebei nicht eigenmächtig gehandelt, sondern hätten dazu vom Bürgermeisteramte die Erlaubnis auf drei Jahre erhalten, und er habe angeordnet, nach Ablauf der genehmigten Frist diese Häuschen wirklich abzutragen. Und Hauptmann Dohren sk\' kam auch auf die Frage zurück, welche der Bidschower Stadt- 184 38

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