Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 183)
- Language
- German
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Judenhäusern in der Richtung gegen die Kirche zur hl. Dreifaltigkeit weder Fenster noch Türen anzubringen.64 Wie man sieht, entschieden die Statthalter die Wiederaufbaufragen des Bidschower Ghettos durch ein Kompromiß zwischen den gegenläufigen Auffassungen des Bidschower Magistrates, bzw. des Königgrätzer Konsistoriums, und der Bidschower Juden. Obwohl nähere Nachrichten nicht auf uns gekommen sind, ist nicht zu zweifeln, daß nach der statthalterischen Entscheidung die Juden unverzüglich an den Wiederaufbau ihres Ghettos schritten. Sie waren sich sicherlich gut bewußt, daß die Einäscherung ihrer Häuser ihre Stellung erschüttert hatte und den judenfeindlichen Bestrebungen gefährlichen Anlaß geboten, sich bemerkbar zu machen und durchzusetzen. Es lag daher in ihrem eigensten Interesse, die Wiederherstellung des Ghettos, das ihre Feste bildete, so bald als möglich durchzuführen. Der Wiederaufbau war übrigens dadurch wesentlich erleichtert, daß sie die alten Grundmauern verwenden konnten; die angeordnete vorherige Vermessung der Baustellen durch eine viergliedrige Kommission mit paritätischer Vertretung der Juden war eigentlich eine bloße Formalität. Wohl noch im Herbst dieses Jahres 1718 wurden die notwendigen Bauvorbereitungen getroffen, insbesondere das Vermessen der Grundstücke, und das Frühjahr und der Sommer 1719 waren zweifellos von fleißiger Bautätigkeit im Bidschower Ghetto ausgefüllt; etwa gegen den Herbst dieses Jahres mochte die Wiederherstellung des Ghettos im Wesen abgeschlossen sein. Es ging alles ohne ernstliche Zwischenfälle vonstatten. Nur diejenigen Juden, die im Widerspruch zur statthalterischen Verordnung d. d. 26. September 1718 ihre Gebäude übermäßig in die Höhe getrieben oder gegen den früheren Zustand Bauänderungen vorgenommen hatten, wurden vom Stadtrat mit mehrtägigem Arrest bestraft; dabei hören wir nichts davon, daß die Juden etwa gezwungen worden wären, ihre vorschriftswidrig erbauten Häuser umzubauen. Mit der Erneuerung ihrer Wohnhäuser schritten die Juden auch an den Wiederaufbau ihrer vernichteten Synagoge. Am 19. Juni 1719 trat auf der Brandstelle der alten Synagoge eine zahlreiche und man kann wohl sagen feierliche Kommission zusammen, wenn man die Namen ihrer Mitglieder berücksichtigt: der Neubidschower Dechant und Vikar Alexius Kweton von Rosenwald, der Bidschower Königsrichter Nikolaus Pacovsky, der Bürgermeister Johann Koukal, der Primator Martin Kezlar und die Ratsherren Simon Pelikan und Martin Rüzicky, außerdem die zur Vermessung der neuen Judenhäuser bestellte viergliedrige Kommission , um die Baustelle für die neue Synagoge zu vermessen. Aus Sicherheitsgründen sollte sie ganz von Stein aufgeführt werden. Die Kommission setzte fest, die neue Synagoge sollte 16 Ellen breit und 28% Ellen lang 182 36